Einheitliche Ansprechpartner in der Region Südlicher Oberrhein

In Baden-Württemberg finden Sie Ihre „Einheitlichen Ansprechpartner” in allen Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, den Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern, der Architekten-, Ingenieur- und Landestierärztekammer sowie in vielen Stadt- und Landkreisen.
Ihre Einheitlichen Ansprechpartner in der Region Südlicher Oberrhein:
  • Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
  • Handwerkskammer Freiburg
  • Stadtkreis Freiburg
  • Landkreis Emmendingen
  • Steuerberaterkammer Südbaden
  • Rechtsanwaltskammer Freiburg
Die Industrie- und Handelskammern können nur im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit als Einheitlicher Ansprechpartner tätig werden. So ist die IHK beispielsweise nicht zuständig für Handwerksbetriebe, Steuerberater, Rechtsanwälte. Dagegen ist die IHK als Einheitlicher Ansprechpartner auch für Angehöriger freier Berufe zuständig, soweit diese nicht einer anderen Kammer zuzuordnen sind.
Wenn Sie unsere Dienste als Einheitlicher Ansprechpartner in Anspruch nehmen wollen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie das in der Servicespalte rechts hinterlegte Beauftragungsformular an uns schicken würden – nach Ihrer Wahl per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.