Automatenaufsteller, Glücksspiel

Neue Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten benötigen ab dem 1. September 2013 eine IHK-Unterrichtung
Spielautomaten stehen in vielen Gaststätten und Spielhallen. Die Aufsteller dieser Spielgeräte benötigen zukünftig für die Gewerbeanmeldung eine IHK-Unterrichtung.

ACHTUNG: Die IHK Reutlingen bietet die Unterrichtung für alle IHKs in Baden-Württemberg an.

Warum bieten die IHKs zukünftig eine Unterrichtung an?

Im Dezember 2012 wurde das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit wurde eine Änderung des §33c Gewerbeordnung (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit) veranlasst und den IHKs die hoheitliche Aufgabe übertragen, Unterrichtungen für Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten durchzuführen. Ziel der Unterrichtungen ist es, zu einer Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes bei der Aufstellung von Spielgeräten beizutragen. Die IHK-Organisation hatte sich im Sinne der freien Gewerbeausübung und der Vermeidung unnötiger bürokratischer Hürden gegen eine gesetzliche Regelung ausgesprochen.

Wer muss an der Unterrichtung teilnehmen?

An der Unterrichtung müssen Personen teilnehmen, die nach dem 1. September 2013 eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragen. Außerdem muss auch das Personal der Aufsteller unterrichtet werden, das mit der Aufstellung der Spielgeräte betraut ist. Sowohl für Aufsteller, die vor dem 1. September 2013 schon im Besitz einer Erlaubnis waren, als auch für die aufstellenden Mitarbeiter, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Betrieb tätig waren, plant der Gesetzgeber einen Bestandschutz.

Wann ist man Aufsteller von Glückspielgeräten?

Aufsteller sind Personen, die für das Spielgerät das Unternehmerrisiko tragen. Ein Gastwirt ist also nur dann Aufsteller eines Spielgerätes, wenn er nicht nur am Gewinn beteiligt ist, sondern auch zum Beispiel die Investitions- oder Reparaturkosten mitträgt.

Was sind die Inhalte der Unterrichtung?

Im Rahmen der Unterrichtung werden die Teilnehmer über Aspekte der Gewerbeordnung und Spielverordnung, das Spielhallenrecht der Länder und das Jugendschutzrecht aufgeklärt.

Wer bietet die Unterrichtung an?

Die IHK Reutlingen bietet die Unterrichtung für alle IHKs in Baden-Württemberg an. Die IHK Südlicher Oberrhein steht für Anfragen aus der Region Südlicher Oberrhein gerne zur Verfügung, die Unterrichtung selbst findet jedoch in Reutlingen statt.