Notwendige Kundeninformationen im Online-Shop

Online-Shop-Betreiber stehen einer Vielzahl rechtlicher Anforderungen gegenüber und schon bei kleinen Rechtsverstößen drohen hohe Abmahnkosten. Hier finden Sie einen Überblick über die Punkte, die ein Online-Shop-Betreiber im Rahmen des Bestellvorgangs beachten muss.

Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

Die allgemeinen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr sind in § 312i BGB geregelt. Danach hat der Unternehmer dem Kunden
  • angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,
  • die besonderen Informationen bei der Beteiligung von Verbrauchern (siehe unten) rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,
  • den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und
  • die Möglichkeit zu schaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

Informationspflichten

Der Online-Shop-Betreiber hat den Kunden darüber hinaus gemäß Art. 246c EGBGB vor Abgabe der Bestellung über folgende Dinge klar und verständlich zu unterrichten:
  • die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen,
  • ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob dieser dem Kunden auch zugänglich ist,
  • die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und
  • über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Online-Shop-Betreiber unterwirft, sowie darüber, wo der Kunde diese auf elektronischem Wege abrufen kann.

Informationspflichten vor Vertragsschluss

Hinweis: Die Informationspflichten gelten in dieser Form ab dem 28.05.2022
  • Die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen angemessenen Umfang,
  • die Identität des Unternehmers, beispielsweise seinen Handelsnamen sowie die Anschrift des Ortes, an dem er niedergelassen ist, sowie gegebenenfalls die Identität und die Anschrift des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt
  • die Telefonnummer des Unternehmers, seine E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls andere von ihm zur Verfügung gestellte Online-Kommunikationsmittel, sofern diese gewährleisten, dass der Verbraucher seine Korrespondenz mit dem Unternehmer, einschließlich deren Datums und deren Uhrzeit, auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann, die Anschrift und die Identität des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt,
  • zusätzlich die Geschäftsanschrift des Unternehmers und gegebenenfalls die Anschrift des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt
  • der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung, einschließlich aller Steuern und Abgaben, oder in den Fällen, in denen der Preis aufgrund der Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung,
  • gegebenenfalls den Hinweis, dass der Preis auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert wurde,
  • gegebenenfalls alle zusätzlich zu dem Gesamtpreis anfallenden Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten, oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können,
  • im Falle eines unbefristeten Vertrages oder eines Abonnement-Vertrages den Gesamtpreis; dieser umfasst die pro Abrechnungszeitraum anfallenden Gesamtkosten und, wenn für einen solchen Vertrag Festbeträge in Rechnung gestellt werden, ebenfalls die monatlichen Gesamtkosten; wenn die Gesamtkosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, ist die Art der Preisberechnung anzugeben
  • die Kosten für den Einsatz des für den Vertragsschluss genutzten Fernkommunikationsmittels, sofern dem Verbraucher Kosten berechnet werden, die über die Kosten für die bloße Nutzung des Fernkommunikationsmittels hinausgehen,
  • die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden,
  • das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren oder die digitalen Produkte,
  • ggf. das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien,
  • ggf. die Laufzeit des Vertrages oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge,
  • ggf. die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht,
  • ggf. die Tatsache, dass der Unternehmer vom Verbraucher die Stellung einer Kaution und die Leistung anderer finanzieller Sicherheit verlangen kann, sowie deren Bedingungen,
  • ggf. die Funktionalität der Waren mit digitalen Elementen oder der digitalen Produkte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen,
  • gegebenenfalls, soweit wesentlich, die Kompatibilität und die Interoperabilität der Waren mit digitalen Elementen oder der digitalen Produkte, soweit diese Informationen dem Unternehmer bekannt sind oder bekannt sein müssen, und
  • ggf., dass der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und dessen Zugangsvoraussetzungen, z.B. das Verfahren zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung der EU
  • Wenn dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht, hat der Unternehmer den Verbraucher außerdem über folgendes zu informieren: Bedingungen, Fristen, und das Verfahren mit Muster-Widerrufsformular (s.u.). Für den Fall, dass kein Widerrufsrecht besteht, eine Belehrung, wonach Verbraucher seine Willenserklärung nicht widerrufen kann. Ggf. Belehrung, dass der Verbraucher im Falle des Widerrufs die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen hat. Die folgenden vom Gesetzgeber formulierten Muster können für den Widerruf (gültig ab 28.05.2022) eingesetzt werden.

BITTE BEACHTEN: Das folgende vom Gesetzgeber formulierte Muster kann für den Widerruf (gültig ab 28.05.2022) eingesetzt werden.
Muster-Widerrufsformular 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
__________
(*) Unzutreffendes streichen.
 

BITTE BEACHTEN: Das folgende vom Gesetzgeber formulierte Muster kann für den Widerruf (gültig ab 28.05.2022) eingesetzt werden.
Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen 

Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht 


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag [1].
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([2]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. [3]
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. [4]
[5]
[6] 

Gestaltungshinweise:
 [1] Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein:
a) im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: „des Vertragsabschlusses.“;
b) im Falle eines Kaufvertrags: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“;
c) im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“;
d) im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“;
e) im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“
[2] Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse ein.
[3] Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein: „Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.“
[4] Im Falle von Kaufverträgen, in denen Sie nicht angeboten haben, im Falle des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, fügen Sie Folgendes ein: „Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.“
[5] Wenn der Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat:
a) Fügen Sie ein:
– „Wir holen die Waren ab.“ oder
– „Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.“
b) fügen Sie ein:
– „Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.“;
– „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“;
– Wenn Sie bei einem Fernabsatzvertrag nicht anbieten, die Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen, und die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von … EUR [Betrag einfügen].“, oder, wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa … EUR [Betrag einfügen] geschätzt.“ oder
– Wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers gebracht worden sind: „Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.“ und
c) fügen Sie ein: „Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“
[6] Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein: „Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“

 

Gestaltung der Bestellsituation

Der Online-Shop-Betreiber muss gemäß § 312j Abs. 3 BGB die Bestellsituation bei einem Verbrauchervertrag so gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, so muss die Schaltfläche gut lesbar mit einer eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
  • „zahlungspflichtig bestellen“
  • „kostenpflichtig bestellen“
  • „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“
  • „kaufen“
Nicht zulässig ist die Verwendung von „Anmeldung“, „Anmelden“, „Jetzt anmelden“, „Weiter“, „Bestellen“, „Bestellung abgeben“ oder „Bestellung abschicken“, da der Verbraucher hier nicht eindeutig bestätigen würde, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Der Bestellbutton muss so platziert sein, dass der Verbraucher alle Vertragsbestandteile (unter anderem z. B. Produktbeschreibung; Gesamtpreis; Versandkosten) zur Kenntnis nimmt, bevor er seine Bestellung abgibt. Der Bestellbutton ist somit am besten unter diese Informationen zu setzen.
Achtung: Erfüllt der Online-Shop-Betreiber diese Pflicht nicht, gilt der Vertrag gemäß § 312j Absatz 4 BGB als nicht zustande gekommen. Der Online-Shop-Betreiber kann in diesem Fall vom Verbraucher kein Entgelt verlangen!
Der gesamte Bestellvorgang sollte idealerweise klar und verständlich in den AGB geregelt werden, die am besten auf jeder Internetseite des Online-Shops unter einem Link abrufbar sind.

Informationspflichten bei Zustandekommen des Vertrages

Kommt zwischen den Parteien ein Vertrag zustande, so ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher, eine Bestätigung des Vertrages zur Verfügung zu stellen.
  • Innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird.
  • Wiedergabe des vollständigen Vertragsinhaltes.
  • Auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, E-Mail etc.).
  • Informationen zum Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Widerrufsrechts in Form einer Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular.
Bei Verträgen über digitale Inhalte (§ 327 Absatz 2 Satz 1), die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden (z.B. Video- und Audioinhalte, Anwendungen, digitale Spiele und sonstige Software), ist auf der Abschrift oder in der Bestätigung des Vertrags nach ggf. auch festzuhalten, dass der Verbraucher vor Ausführung des Vertrags
1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Diese Informationen müssen klar und verständlich in hervorgehobener Weise und bei üblicher Bildschirmauflösung zu sehen sein, ohne dass der Verbraucher nach oben oder unten scrollen muss. Aufgrund der Vielzahl der anzugebenden Informationen sollen einige Informationspflichten kurz näher erläutert werden. Für Verträge über Finanzdienstleistungen gelten abweichende Besonderheiten.

Informationen zur Streitbeilegungsplattform

Online-Händler sind gesetzlich verpflichtet, auf ihren Webseiten auf die EU-Plattform zur Online-Streitschlichtung hinzuweisen. Zusätzlich müssen Online-Händler angeben, ob sie selbst an der Onlinestreitschlichtung teilnehmen / nicht teilnehmen oder ob sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Die Informationspflicht über die Möglichkeit der Streitschlichtung besteht auch dann, wenn Online-Händler selbst daran nicht teilnehmen.
Sie nehmen nicht an dem Streitschlichtungsverfahren teil und sind dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet sind: 
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.“
Sie nehmen freiwillig an dem Streitschlichtungsverfahren teil: 
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die hier aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir nehmen am Streitschlichtungsverfahren teil.  Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie hier. 
Sie sind gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet:
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren verpflichtet. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum.  Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie hier. 

Wichtig: Wer sowohl AGB verwendet als auch eine Webseite unterhält, muss den Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform in die AGB aufnehmen und zusätzlich auf der Homepage bereitstellen (BGH, Urteil v. 22.9.2020 - XI ZR 162/19). Da der Hinweis auf der Website leicht zugänglich sein muss, empfiehlt sich die Angabe im Impressum.

Diese IHK-Information wurde mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erläuterungen kann jedoch nicht übernommen werden.

Stand: April 2022