Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter

Der Rat der Europäischen Union hat am 11. März 2025 grünes Licht für eine Reihe von Rechtsakten gegeben, mit denen die Vorschriften der EU über die Mehrwertsteuer an das digitale Zeitalter (VAT in the Digital Age - ViDA) angepasst werden sollen. Die Regelungen sollen stufenweise bis spätestens 2035 in Kraft treten.
Das Paket umfasst eine Richtlinie, eine Verordnung und eine Durchführungsverordnung und führt zu Änderungen in Bezug auf folgende Punkte des MwSt-Steuersystems:
  • Vollständige Digitalisierung der MwSt-Meldepflichten für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen;
  • Verpflichtung von Online-Plattformen zur Zahlung von MwSt für Kurzzeitvermietung von Unterkünften und für Personenbeförderung in Fällen, in denen einzelne Dienstleistungserbringer keine MwSt erheben;
  • Verbesserung und Ausweitung der einzigen Anlaufstelle für die MwSt im Internet (OSS), damit Unternehmen sich nicht in anderen EU-Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich registrieren müssen.
Nächste Schritte
Die Richtlinie, die Verordnung und die Durchführungsverordnung treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Verordnung und die Durchführungsverordnung sind unmittelbar anwendbar; die Richtlinie muss jedoch in nationales Recht umgesetzt werden.
Elektronische Berichterstattung – Digital Reporting Requirements (DRRs)
Zum 1. Juli 2030 soll die Pflicht zur Elektronischen Rechnung (E-Rechnung) und ein EU-weites Meldesystem für grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) eingeführt werden. Gleichzeitig soll die „Zusammenfassende Meldung (ZM)“ entfallen. E-Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden, das grundsätzlich der CEN Norm EN 16931 entsprechen muss; andere elektronische Rechnungsstandards können unter bestimmten Voraussetzungen von den Mitgliedstaaten zugelassen werden. Verpflichtende E-Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung/Leistung gestellt werden. Mitgliedstaaten, die bereits eine E-Rechnungspflicht, gegebenenfalls zusammen mit einem Meldesystem für digitale Echtzeit-Transaktionen, eingeführt haben, müssen ihre Systeme bis spätestens 1. Juli 2035 an die Formatvorgaben des EU-Rechts anpassen.
Besteuerung von Plattformen
Ab dem 1. Juli 2028 sollen elektronische Schnittstellen (Internet-Plattformen) in bestimmten Fällen zur Umsatzsteuer herangezogen werden, wenn über die Plattformen Leistungen im Bereich Personenbeförderung oder eine kurzfristige Vermietung von Übernachtungsmöglichkeiten (maximal 30 Nächte) erbracht werden. Für Kleinunternehmer können die EU-Staaten für die Besteuerung der Plattformen eine so genannte opt-out-Klausel in Anspruch nehmen. Damit können sie selbst entscheiden, ob auch Kleinunternehmer unter die Regelung fallen sollen oder nicht.
Einmalige MwSt-Registrierung
Zum 1. Juli 2028 tritt ein neuer One-Stop-Shop (OSS) für innergemeinschaftliches Verbringen in Kraft. In diesem Zusammenhang wird das Auslaufen der Konsignationslagerregelung zum 1. Juli 2029 festgelegt; spätestens bis 30. Juni 2028 dürfen dann noch Waren in ein Konsignationslager geliefert werden. Der OSS ermöglicht es EU-weit tätigen Unternehmen, ihre Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen zentral in Deutschland über das Bundeszentralamt für Steuern zu erfüllen. Sie müssen sich dann nicht in den anderen EU-Mitgliedstaaten registrieren, in denen sie Umsätze erzielen. Registrierungen in anderen Mitgliedstaaten sollen auch dadurch reduziert werden, dass die Mitgliedstaaten zur Anwendung des Art. 194 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) verpflichtet werden. Das heißt, dass künftig die Steuerschuld immer dann zwingend auf den Erwerber übergehen soll, wenn der leistende Unternehmer im Land der Besteuerung weder ansässig noch für Mehrwertsteuerzwecke registriert ist und der Erwerber der Leistung seinerseits aber in diesem Mitgliedstaat mindestens registriert ist. Auch diese Änderung soll zum 1. Juli 2028 in Kraft treten.
Was ist sonst noch wichtig?
Die Vereinfachungsregelung für Konsignationslager wird zum 1. Juli 2029 abgeschafft. Eine letztmalige Beschickung eines Konsignationslagers ist bis zum 30. Juni 2028 möglich.
Links
Weitere Informationen zu ViDA finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.
Eine Einführung in die E-Rechnung finden Sie auf unserer Homepage.