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Seit 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Welche Auswirkungen dieses Gesetz insbesondere für Unternehmer hat lesen Sie hier.
Grundsätzlich können Arbeitgeber und Bewerber die Höhe der Vergütung frei aushandeln. Aktuelle Informationen zum Thema Vergütung finden Sie hier.
In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der turnusgemäß angehoben wird. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2025 12,82 Euro pro Stunde.
Arbeitgeber, die junge Menschen unter 18 Jahren ausbilden oder beschäftigen, müssen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachten.
Wer schwerbehinderte Menschen beschäftigt, muss ein paar Besonderheiten beachten und bekommt finanzielle Unterstützung und kompetente Beratung vom Integrationsamt.
Kündigung, Aufhebungsvertrag, Fristablauf befristeter Verträge und Anfechtung von Arbeitsverträgen.
Der Arbeitgeber übernimmt regelmäßig die gesamten Aus- oder Fortbildungskosten. Hierbei handelt es sich um die Kosten der Schulung einschließlich der materiellen Ausbildungsmittel sowie damit zusammenhängende Reisekosten inklusive Übernachtung und Verpflegung.
Mit dem Arbeitszeugnis erteilt der Arbeitsgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über die geleistete Arbeit.