Newsticker 34/2025

Stand: 18.08.2025

Das Ursprungszeugnis wird digital

Noch in diesem Herbst startet die vollständige Digitalisierung des Ursprungszeugnisses - weg vom bedruckten Papier, hin zu einer verifizierten pdf-Datei. Ab Mitte September steht diese Möglichkeit allen Unternehmen zur Verfügung. Handlungsbedarf besteht im Unternehmen nicht, die Freischaltung der Funktion erfolgt automatisch. Digitale Ursprungszeugnisse haben die voll Wertigkeit einer öffentlich-rechtlichen Urkunde und haben einen Prüfcode zur Authentifizierung. Weitere Informationen für die Anwender folgen.

Autonome Zollaussetzungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat eine Liste der zum 1.7.2026 geplanten Zollaussetzungen veröffentlicht. Betroffene Wirtschaftsbeteiligte können bis Ende August Einwände beim BMWE einreichen.
Die Liste sowie Informationen zum Vorgehen und den Fristen finden Sie beim BMWE unter der Rubrik AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen.

US-Visa-Bond-Programm startet am 20. August 2025

Das U.S. Department of State startet am 20. August 2025 ein Visa-Bond-Pilotprogramm. Antragsteller:innen von B-1- und B-2-Visa aus bestimmten Ländern müssen vor der Visaerteilung eine Kaution hinterlegen, die bis zu 15.000 US-Dollar betragen kann. Betroffene dürfen nur über die Flughäfen Boston (BOS), New York JFK und Washington Dulles (IAD) ein- und ausreisen. Zunächst gilt das Programm für Staatsangehörige Malawis und Sambias, weitere Länder können mit einer Frist von 15 Tagen hinzugefügt werden.
Die Original-Meldung finden Sie im Federal Register.

Ukraine: Nachträgliche Anerkennung von Präferenz

Bis Mai 205 hat die Ukraine nur das revidierte Abkommen (PEM) anerkannt, seit 23. Mai gilt der Status “CR” womit auch Warenverkehrsbescheinigungen anerkannt werden, die nach den alten Regeln erstellt wurden. Im Zeitraum 1. Januar - 22. Mai bei der Einfuhr in die Ukraine abgelehnte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 können nun im Rahmen eines Erstattungsantrags in der Ukraine erneut vorgelegt werden. (Zoll online - Warenursprung und Präferenzen - Regionales Übereinkommen)

Ukraine tritt in 2026 EU-Roaming bei

Die Ukraine soll ab 2026 Teil des „Roam Like at Home“-Raums der EU werden. Konkret bedeutet dies, dass Anrufe, SMS und Nutzung mobiler Daten für ukrainische Mobilnummern in den 27 EU-Staaten sowie für EU-Nutzer in der Ukraine zu den gleichen Konditionen abgerechnet werden wie in den jeweiligen Heimatstaaten, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Bis dieser Schritt jedoch vollzogen ist, gelten noch freiwillige Absprachen von Telekommunikationsunternehmen aus der EU und der Ukraine.

Termine

23. Sept. 2025 Arbeitskreis Zoll Freiburg kostenfrei
25. Sept. 2025 Global Clicks - So gelingt internationaler E-Commerce online kostenfrei
29. Sept. 2025 Global Clicks - E-Commerce in den USA online kostenfrei
01. Okt. 2025 Global Clicks - E-Commerce in Frankreich online kostenfrei
06. Okt. 2025 Global Clicks - E-Commerce in der Schweiz online kostenfrei
08. Okt. 2025 Global Clicks - E-Commerce mit Großbritannien online kostenfrei
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