Zukunftsmarkt Indien: Unternehmergespräch

Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (IHK), die Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau, das Indische Generalkonsulat München sowie ADVANT Beiten laden herzlich ein zum Unternehmergespräch „Zukunftsmarkt Indien“ am 14. Oktober 2025 ab 17:30 Uhr in Freiburg.

Warum Indien ein Zukunftsmarkt ist

Indien gilt weltweit als einer der dynamischsten Wachstumsmärkte. Für exportorientierte Branchen – von Medizintechnik über Maschinenbau bis hin zu mittelständischen Unternehmen – eröffnen sich hier enorme Chancen. Bereits mehr als 2.000 deutsche Firmen sind mit Tochtergesellschaften in Indien vertreten, Tendenz steigend. Nach Prognosen des Internationalen Währungsfonds wird Indien schon 2027 die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt sein.
Für deutsche Unternehmen bietet Indien Zugang zu einem riesigen Markt, einem vielfältigen Talentpool und attraktiven Kostenvorteilen. Gleichzeitig erfordert ein Engagement vor Ort eine fundierte Vorbereitung und die Wahl des richtigen Standorts.

Thema des Unternehmergesprächs

Beim Unternehmergespräch „Zukunftsmarkt Indien“ erhalten Unternehmen wertvolle Einblicke aus erster Hand:
  • Begrüßung: Gerhard Manz, ADVANT Beiten
  • Keynote: „India’s future arenas: Engines of growth and dynamism“ – Mr. Shatrughna Sinha, Generalkonsul von Indien, München
  • Paneldiskussion mit führenden Expert:innen:
    • Dr.-Ing. E.h. Martin Herrenknecht (Herrenknecht AG, Schwanau)
    • Iris Becker (Let’s bridge IT, Kooperationsbüro Baden-Württemberg, Maharashtra)
    • Jochen Gunkel (Head of Region APAC / Middle East, Schmalz Vakuumtechnik)
    • Moderation: Dr. Barbara Mayer (ADVANT Beiten) und Dr. Dieter Salomon (IHK Südlicher Oberrhein)
Anschließend haben Sie die Gelegenheit, beim Networking über den Dächern von Freiburg direkte Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen.

Einladung

Nutzen Sie diese Chance, um mehr über die wirtschaftlichen Potenziale Indiens zu erfahren und Ihr Netzwerk auszubauen. Anmeldung hier bei Advant Beiten.
Veranstaltungsort:
ADVANT Beiten
6. OG
Heinrich-von-Stephan-Str. 25
79100 Freiburg im Breisgau

India Desk: Unterstützung beim Indien-Geschäft

Der indische Markt eröffnet deutschen Unternehmen vielfältige Chancen – von wachsenden Hightech-Sektoren bis hin zu traditionellen Industrien mit großem Expansionspotenzial. Der India Desk der IHK Südlicher Oberrhein unterstützt Firmen dabei, den Markteintritt in Indien erfolgreich zu planen und umzusetzen.

Leistungen des India Desk

Das Beratungsangebot des India Desk umfasst maßgeschneiderte Lösungen, die speziell auf die Bedürfnisse deutscher Unternehmen zugeschnitten sind:
  • Bereitstellung aktueller Marktanalysen und Wirtschaftsdaten
  • Unterstützung bei organisatorischen und rechtlichen Geschäftsabwicklungen
  • Vermittlung interkultureller Expertise und branchenspezifischer Kenntnisse
  • Organisation exklusiver Informationsveranstaltungen und Seminare
  • Persönliche Beratung durch anerkannte AHK-Experten

Deutsch-Indisches Netzwerk: AHK Indien

Die AHK Indien ist mit über 6.000 Mitgliedern ein starkes Netzwerk, das Unternehmen aus Deutschland den Zugang zu Indiens Wirtschaft erleichtert. Sie verfügt über:
  • Standorte in wirtschaftlichen Schlüsselzentren wie Mumbai, Delhi, Bangalore, Kolkata, Chennai und Pune
  • Ein Verbindungsbüro in Düsseldorf
  • Kontakte zu mehr als 3.000 deutschen Unternehmen, die bereits erfolgreich in Indien tätig sind

Branchen mit großem Potenzial

Indien gilt als einer der dynamischsten Wachstumsmärkte weltweit, in dem vor allem folgende Branchen besondere Chancen bieten:
  • Automobilindustrie
  • Informationstechnologie (IT)
  • Werkzeugmaschinenbau
  • Lebensmittel- und Getränkeindustrie
  • Biotechnologie und Pharma
  • Energiebranche
  • Textilwirtschaft
  • Medizintechnik

Strategische Vorbereitung für den Indienmarkt

Für einen erfolgreichen Indien Markteintritt ist eine detaillierte Vorbereitung unerlässlich. Der India Desk der IHK leistet hierbei Unterstützung durch:
  • Intensive Beratung zur optimalen Markteintrittsstrategie
  • Vermittlung passender Geschäftspartner vor Ort
  • Langfristig angelegte Strategien für nachhaltiges Wachstum
Mit der IHK Südlicher Oberrhein erhalten deutsche Unternehmen einen erfahrenen Partner, um den indischen Markt systematisch zu erschließen und die vielfältigen Geschäftsmöglichkeiten in einem der bedeutendsten Wachstumsmärkte weltweit zu nutzen.
Veranstaltungshinweis:
Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (IHK), die Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau, das Indische Generalkonsulat München sowie ADVANT Beiten laden herzlich ein zum Unternehmergespräch „Zukunftsmarkt Indien“ am 14. Oktober 2025 ab 17:30 Uhr in Freiburg. Anmeldung und weitere Informationen hier.

Indien: Dienstleistungserbringung - Online Form 10F

Das Formular benötigen deutsche Unternehmen, die in oder für Indien Dienstleistungen erbringen. Auf diese Dienstleistungen werden in Indien Quellensteuern erhoben. Der indische Kunde muss die Quellensteuer im Namen des deutschen Unternehmens an das indische Finanzamt abführen.
Neben einer Ansässigkeitsbescheinigung und einer NO PE-Declaration muss das Formular 10F an das indische Finanzamt übermittelt werden. Dies erfolgt seit 1. Oktober 2023 über das Portal der indischen Finanzverwaltung:
Die Registrierung kann mit oder ohne indische Steuernummer (PAN) erfolgen. Für die Registrierung braucht man nicht zwingend eine indische Handynummer.
Beachten Sie auch, ob Ihr Unternehmen in Indien steuerlich registriert ist oder nicht: Steuern in Indien - IHK Südlicher Oberrhein

Steuern in Indien

Das indische Steuerrecht gilt aufgrund seiner hohen Regelungsdichte als äußerst komplex. Umfassende Reformvorhaben sowohl in den Bereichen direkter als auch indirekter Besteuerung wurden in den vergangenen Jahren angestoßen, letztendlich aber nicht oder nicht vollständig umgesetzt.
Quellensteuer (TDS) und Permanent Account Number (PAN)
Auf Dienstleistungen, die nach Indien erbracht und in Rechnung gestellt werden sowie auf Zinsen und Lizenzgebühren eines ausländischen Unternehmens erhebt Indien eine Quellensteuer, die sog. Tax Deduction Source – TDS oder auch Withholding Tax. Der indische Geschäftspartner zieht die Steuer vom Rechnungsbetrag ab. Wie die Rechnung zu stellen ist und ob es Möglichkeiten der Erstattung gibt bzw. was in diesem Zusammenhang die PAN (Permanent Account Number) ist, hat die AHK Indien in einem Merkblatt zusammengestellt.
Regelung ohne steuerliche Registrierung:
Wenn deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte Rechnungen an ihre indischen Kunden erstellen, so wird die indische Seite kurze Zeit später darum bitten, bestimmte Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Grund dafür ist die Dokumentationspflicht indischer Unternehmen bei Überweisungen an ausländische Unternehmen. Sie sind verpflichtet die Existenz dieser Unternehmen nachzuweisen.
Folgende Unterlagen und Informationen müssen dem indischen Geschäftspartner mitgeteilt werden:
  • Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt (Tax Residency Certificate)
  • Formular 10F
  • No-Permit Establishment Erklärung (No PE-Declaration)
Erhält das indische Unternehmen all diese Angaben, so kann die indische Quellensteuer über den Zahlungsleistenden abgeführt werden. Der Zahlungsempfänger (deutsches Unternehmen) erhält somit die Differenz des Dienstleistungsbetrags minus der einzubehaltenden Steuer.
Liegen die o.g. Angaben nicht vor, wird ein höherer Steuersatz nach indischem Recht zugrunde gelegt. Dieser liegt aktuell bei 20 Prozent.

Regelung mit steuerlicher Registrierung (PAN):
Für deutsche Unternehmen, die über eine Permanent Account Number (PAN) verfügen und somit steuerlich in Indien registriert sind, muss die Nummer auf den Rechnungen hinterlegt sein.
Mit der PAN ist das Unternehmen nach indischem Recht theoretisch verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

BIS – Zertifizierungspflichten in Indien

Indien hat für einige Produkte eigene Standards “Indian Standard” (IS) eingeführt, die vom Bureau of Indian Standards (BIS) festgelegt werden. Insbesondere elektronische Produkte und Waren aus Stahl sind davon betroffen. Auch deutsche Produkte müssen bei der Einfuhr nach Indien diesen Standards entsprechen und gekennzeichnet sein. Die Zertifizierung erfolgt in Indien. Die Zertifikate werden in der Regel für zwei Jahre ausgestellt.
Die indische Zertifizierungsbehörde erweitert kontinuierlich die Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte. Am 1. Januar 2025 wurde die Liste um Scharniere ergänzt, ab Mitte Februar kommen Holzprodukte hinzu (Spanplatten und Sperrholz), ab 20.3.2025 weitere Schrauben. Bei diesen Produkten ist eine Produktprüfung und eine Werksauditierung erforderlich.
Betroffene Waren
Ob Ihr Produkt unter die Zertifizierungspflicht fällt, können Sie direkt hier beim BIS recherchieren. Zum betroffenen Warenkreis zählen u.a. Milchpulver, Säuglingsnahrung, Mineralwasser, Reifen und Schläuche aus Kautschuk, bestimmte Stahlwaren, bestimmte elektrotechnische Hausgeräte, Schalter und Sicherungen, Stromkabel, Stromzähler, Gasflaschen und Vorrichtungen sowie medizinische Röntgenausrüstungen.

Erforderliche Maßnahmen

Für zertifizierungspflichtige Waren hat der indische Hersteller bzw. Importeur zunächst eine Konformitätsbewertung und Registrierung beim BIS zu beantragen. Darüber hinaus ist im Rahmen des "Compulsory Registration Scheme (CRS)" des BIS für bestimmte elektronische Gebrauchsgüter wie Mikrowellenöfen, Datenverarbeitungsmaschinen, Drucker, Smartphones etc. vorab eine Konformitätsbewertung bei vom BIS akkreditierten Prüflaboren zwingend vorgeschrieben.
Bei einigen zertifizierungspflichtigen Produkten reicht die Zertifizierung des Produkts aus. Bei anderen Produkten, insbesondere aus dem Stahlbereich, muss zudem die Produktionsstätte in Deutschland zertifiziert werden.
Weitere detaillierte Informationen zu Zertifizierungspflichten in Indien finden Sie bei der Germany Trade and Invest GmbH unter diesem Link.
Weitere Informationen hinsichtlich der Zertifizierungsprozesse, sowie den Regelungen des BIS finden Sie unter:

BIS-Zertifizierung Maschinen - verschoben auf 1.9.2026

Das indische Ministerium für Schwerindustrie hat die Frist für die Umsetzung der „Omnibus Technical Regulation“ – einer umfassenden Sicherheitsverordnung für Maschinen und elektrische Anlagen – auf den 1. September 2026 verschoben. Ziel der Verordnung ist die Harmonisierung von Sicherheitsstandards sowie die Risikominimierung bei Konstruktion und Betrieb. Sie betrifft zunächst nur bestimmte Gerätetypen, während Regelungen für Komponenten und Teilsysteme zu einem späteren Zeitpunkt folgen sollen. Trotz der Fristverlängerung sollten sich deutsche Unternehmen frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen.

Unsere Kolleginnen der IHK Rhein-Neckar führen ein Webinar durch, auf das wir an dieser Stelle aufmerksam machen wollen:

Wer nach Indien exportiert, sollte prüfen, ob seine Produkte von der BIS-Zertifizierung betroffen sind! In unserem Webinar informieren wir Sie über die neuen regulatorischen Anforderungen und geben praxisnahe Hinweise zur Vorbereitung auf das Zertifizierungsverfahren. (Webinar am 24.7.2025): ⁣Indien: Neue BIS-Zertifizierungspflicht für Maschinenexporte - Webinar - IHK Rhein-Neckar

Warenlieferungen nach Indien

Der indische Markt bietet deutschen Unternehmen hervorragende Chancen, erfordert jedoch eine gründliche Vorbereitung. Damit Ihr Export nach Indien reibungslos abläuft, finden Sie hier die wichtigsten Informationen zu Zahlungsverkehr, Warenbegleitpapieren und Dokumentationspflichten.

Notwendige Dokumente für den Zahlungsverkehr mit Indien

Indische Unternehmen müssen bei Überweisungen ins Ausland die Existenz des Empfängers nachweisen. Wenn Sie als deutscher Exporteur nach Indien liefern, sollten Sie Ihrem Geschäftspartner rechtzeitig folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:
Durch die rechtzeitige Bereitstellung dieser Dokumente lassen sich Verzögerungen im Zahlungsverkehr mit Indien vermeiden.

Wichtige Angaben auf Warenbegleitpapieren

Für alle Warenlieferungen nach Indien müssen auf den Begleitpapieren zwingend die Import Export Code (IEC)-Nummer des indischen Importeurs angegeben werden. Diese Importlizenznummer wird vom Geschäftspartner bereitgestellt. Achten Sie daher darauf, diese aktiv anzufordern.
Der indische Importeur muss beim Directorate General of Foreign Trade (DGFT) mit einem IEC registriert sein, um eine ordnungsgemäße Zollabfertigung sicherzustellen. Nützliche Hinweise und Praxistipps finden Sie im Merkblatt „Warenlieferungen nach Indien“ der Deutsch-Indischen Handelskammer.

Fazit: Erfolgreich in den indischen Markt einsteigen

Eine sorgfältige Planung und die Einhaltung aller Formalitäten sind der Schlüssel zum erfolgreichen Geschäft mit Indien. Bereiten Sie Ihre Exporte umfassend vor, prüfen Sie alle relevanten Dokumente und greifen Sie auf verfügbare Ressourcen zurück, um Zahlungsverkehr und Zollabwicklung in Indien ohne Probleme zu meistern.

Indien: Vorbereitung langfristiger Projekte

Die Vorbereitung von Projekten in Indien bedarf besonderer Sorgfalt. Sofern ein Mitarbeitender mehr als 183 Tage in Indien tätig ist, entsteht automatisch eine Betriebsstätte und der Entsandte wird in Indien persönlich steuerpflichtig.
Um ohne Betriebstätte oder Project Office ein Projekt in Indien abwickeln zu können, müssen Sie also sicherstellen, dass das Projekt insgesamt nicht über 6 Monaten dauert.
Wichtig ist außerdem, die Quellensteuer (Tax Deduction at Source/Withholding Tax) beim Angebot mit einzubeziehen. Sie wird auf alle Dienstleistungen fällig, die nach Indien in Rechnung gestellt werden.
Auch Fragen zum Visum sind zu beachten.
Die Deutsch-Indische Handelskammer unterstützt deutsche Unternehmen, z.B. bei der Bonitätsprüfung indischer Kunden.
Ein Merkblatt steht unter "Weitere Informationen" zum Download zur Verfügung.

Visum-on-Arrival

Deutschen Staatsbürgern ist es möglich mit einem "Visum-on-Arrival" nach Indien einzureisen. Das "Visum-on-Arrival" ist für touristische als auch für medizinische Aufenthalte und Geschäftsreisende geeignet. Für formelle Geschäftstermine ist weiterhin die Beantragung eines regulären Business Visums für Indien empfehlenswert.
Weitere Informationen hat die Deutsch-Indische Handelskammer auf dem Merkblatt Indien E-Visum (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 334 KB) zusammengestellt, das Sie hier zum Download finden.