Indien: Dienstleistungserbringung - Online Form 10F

10.04.2026
Das Formular benötigen deutsche Unternehmen, die in oder für Indien Dienstleistungen erbringen. Auf diese Dienstleistungen werden in Indien Quellensteuern erhoben. Der indische Kunde muss die Quellensteuer im Namen des deutschen Unternehmens an das indische Finanzamt abführen.

Wichtige Steueränderungen in Indien: Formular 41 ersetzt Formular 10F

Mit Beginn des neuen indischen Finanzjahres treten wichtige steuerliche Änderungen in Indien in Kraft, die insbesondere für deutsche Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in Indien relevant sind.
Eine zentrale Neuerung im indischen Steuerrecht betrifft das bisherige Formular 10F, das künftig durch das Formular 41 ersetzt wird. Diese Umstellung ist für alle ausländischen Unternehmen von Bedeutung, die steuerliche Vorteile im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Indien in Anspruch nehmen möchten.
Das Formular 41 erfüllt weiterhin die Funktion, grundlegende Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit eines ausländischen Unternehmens gegenüber den indischen Steuerbehörden zu bestätigen. Es ergänzt die Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate, TRC) aus Deutschland, die im Rahmen des Antrags verpflichtend einzureichen ist.
Die Beantragung des Formulars 41 erfolgt online über das offizielle indische Steuerportal.
Fazit für Unternehmen:
Wer in Indien tätig ist oder Einkünfte aus Indien erzielt, sollte die Umstellung auf das Formular 41 rechtzeitig berücksichtigen, um steuerliche Vorteile weiterhin korrekt geltend machen zu können.
Neben einer Ansässigkeitsbescheinigung und einer NO PE-Declaration muss das Formular an das indische Finanzamt übermittelt werden. Dies erfolgt über das Portal der indischen Finanzverwaltung:
Die Registrierung kann mit oder ohne indische Steuernummer (PAN) erfolgen. Für die Registrierung braucht man nicht zwingend eine indische Handynummer.
Beachten Sie auch, ob Ihr Unternehmen in Indien steuerlich registriert ist oder nicht: Steuern in Indien - IHK Südlicher Oberrhein