Warenlieferungen nach Indien

Der Export nach Indien bedarf guter Vorbereitung. Indische Unternehmen sind verpflichtet, bei Überweisungen an ausländische Unternehmen einen Nachweis der Existenz dieser Unternehmen in Form einer Ansässigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der indische Importeur benötigt zusätzlich zur Ansässigkeitsbescheinigung die Selbstauskünfte "Formular 10F" sowie die "No Permanent Establishment Erklärung" vom Exporteur.
Auf den Warenbegleitpapieren ist der Import Export Code (IEC) anzugeben. Diese Importlizenznummer wird vom indischen Importeur mitgeteilt (ggf. erst auf Anfrage des Exporteurs). Der Importeur muss zur Zollanmeldung von Waren mit einem IEC beim Directorate General of Foreign Trade (DGFT) registriert sein.
Das Merkblatt “Warenlieferungen nach Indien” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 77 KB) der Deutsch-Indischen Handelskammer hilft bei der richtigen Vorbereitung der Geschäfte.