Warenlieferungen nach Indien
Der indische Markt bietet deutschen Unternehmen hervorragende Chancen, erfordert jedoch eine gründliche Vorbereitung. Damit Ihr Export nach Indien reibungslos abläuft, finden Sie hier die wichtigsten Informationen zu Zahlungsverkehr, Warenbegleitpapieren und Dokumentationspflichten.
Notwendige Dokumente für den Zahlungsverkehr mit Indien
Indische Unternehmen müssen bei Überweisungen ins Ausland die Existenz des Empfängers nachweisen. Wenn Sie als deutscher Exporteur nach Indien liefern, sollten Sie Ihrem Geschäftspartner rechtzeitig folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:
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Ansässigkeitsbescheinigung
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Selbstauskunft „Formular 10F“ (siehe Indien: Dienstleistungserbringung – Online Form 10F – IHK Südlicher Oberrhein)
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„No Permanent Establishment“-Erklärung
Durch die rechtzeitige Bereitstellung dieser Dokumente lassen sich Verzögerungen im Zahlungsverkehr mit Indien vermeiden.
Wichtige Angaben auf Warenbegleitpapieren
Für alle Warenlieferungen nach Indien müssen auf den Begleitpapieren zwingend die Import Export Code (IEC)-Nummer des indischen Importeurs angegeben werden. Diese Importlizenznummer wird vom Geschäftspartner bereitgestellt. Achten Sie daher darauf, diese aktiv anzufordern.
Der indische Importeur muss beim Directorate General of Foreign Trade (DGFT) mit einem IEC registriert sein, um eine ordnungsgemäße Zollabfertigung sicherzustellen. Nützliche Hinweise und Praxistipps finden Sie im Merkblatt „Warenlieferungen nach Indien“ der Deutsch-Indischen Handelskammer.
Fazit: Erfolgreich in den indischen Markt einsteigen
Eine sorgfältige Planung und die Einhaltung aller Formalitäten sind der Schlüssel zum erfolgreichen Geschäft mit Indien. Bereiten Sie Ihre Exporte umfassend vor, prüfen Sie alle relevanten Dokumente und greifen Sie auf verfügbare Ressourcen zurück, um Zahlungsverkehr und Zollabwicklung in Indien ohne Probleme zu meistern.