EORI-Nummer / Zollnummer

1. Was ist die "EORI-Nummer"?

EORI (Economic Operators Registration and Identification System) ist ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber der Zollverwaltung. Diese erfolgt mithilfe einer individuell zugeteilten EORI-Nummer, die EU-weit gültig ist. Diese Nummer ist Voraussetzung für die Zollabfertigung in der Europäischen Gemeinschaft. Sie setzt sich zusammen aus dem Länderkürzel DE und einer Ziffernfolge.

2. Wer braucht eine EORI-Nummer?

Jedes Unternehmen, das Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmeldet, benötigt eine EORI-Nummer. Auch für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen beim BAFA ist eine EORI erforderlich. Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Export- oder Importvorgang. Unternehmen, die noch keine EORI-Nummer haben, können den Antrag auf Registrierung und Erteilung bislang während der Abwicklung ihres ersten Vorgangs stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Anmeldung über einen Dienstleister erfolgt. Sowohl ATLAS Ausfuhr als auch die Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus) funktionieren nur mit gültige EORI-Nummer.
Es erhalten nur rechtsfähige Einheiten, also natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenvereinigungen eine EORI-Nummer. Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten) werden in Deutschland über die EORI-Nummer ihres Hauptsitzes und eine sogenannte Niederlassungsnummer identifiziert.

3. Wie sieht die EORI-Nummer aus?

In Deutschland wurde bei Einführung der EORI-Nummer der bestehenden siebenstelligen Zollnummer das Länderkürzel DE vorangestellt, wenn das Unternehmen bereits ein Zollnummer hatte. Also z.B. DE1234567. Seit Einführung neu erteilte EORI-Nummern sind 15stellig, ebenfalls mit vorgestelltem DE.

4. Wann ist die EORI-Nummer anzugeben?

Die EORI-Nummer ist bei Ausfuhr- und Einfuhrmeldungen anzugeben (Ausführer beim Export; Empfänger beim Import). Dies gilt auch bei Anträgen auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung beim BAFA.

5. Wo erhalte ich eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer erhalten Sie auf Antrag vom Informations- und Wissensmanagement (IWM) Zoll. Das Antragsformular 0870 bekommen Sie online beim Zoll unter dem nachstehenden Link zum Antragsverfahren. Bei Änderungen (Firmierung, Adresse, Rechtsform o.ä.) müssen Sie die Stammdaten aktualisieren.
Anschließend werden die neue EORI-Nummer und die Stammdaten der Wirtschaftsbeteiligten in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt. Dies kann nur nach schriftlicher Einwilligung der Nummerninhaber erfolgen.

6. Wie kann ich überprüfen, ob ich eine (gültige) EORI-Nummer habe?

Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie registriert sind, können dies entweder über die Zollverwaltung klären (info.zollnummer@zoll.de). Alternativ kann die Abfrage direkt über die Datenbank der EU erfolgen. 
Die IHK hat keinen Zugriff auf Datenbanken und Verzeichnisse und kann daher nicht die EORI-Nummer von Unternehmen ermitteln, wenn diese nicht mehr auffindbar  bzw. unbekannt ist.

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