Möbelverkauf nach Frankreich

Vorsicht beim Verkauf von Möbeln an Kunden mit Wohnsitz in Frankreich:
Der französische Gesetzgeber sieht für Möbel und Möbelelemente eine erweiterte Herstellerverantwortung vor. 
 

Sind deutsche Unternehmen betroffen?

Laut der französischen Verordnung ist der Erstinverkehrbringer betroffen. Erstinverkehrbringer ist in der Regel die Person, die zum ersten Mal einen Artikel mit französischer Mehrwertsteuer in Rechnung stellt, sofern der Artikel nicht unter der Eigenmarke des Vertreibers bzw. Weiterverkäufers verkauft wird. Unternehmen, die direkt an französische Endkunden liefern (Direktvertrieb, Versand- und Onlinehandel), gelten ebenfalls als Erstinverkehrbringer und unterliegen somit der Rücknahmepflicht.

Betroffene Einrichtungsgegenstände

Betroffen sind laut dem französischen Umweltgesetzbuch Möbel und ihre Bestandteile, deren Hauptfunktion es ist, zur Ausstattung einer Wohnung, eines Geschäfts oder eines öffentlich zugänglichen Ortes beizutragen und die einer der zehn nachstehenden Kategorien zuzuordnen sind:
  • 1. Wohnzimmer-/ Esszimmermöbel
  • 2. Beistellmöbel
  • 3. Schlafzimmermöbel
  • 4. Bettroste und Matratzen
  • 5. Büromöbel
  • 6. Küchenmöbel
  • 7. Badezimmermöbel
  • 8. Gartenmöbel
  • 9. Sitzmöbel
  • 10. Technische Möbel
Sofern ein Produkt betroffen ist, wird die Umweltabgabe erhoben. 

Wie wird die Umweltabgabe berechnet?

Die Tarifstaffelung für Umweltabgaben umfasst drei Kategorien: Sitzmöbel, Bettroste und Matratzen sowie weitere Möbel.
  • Für Sitzmöbel richtet sich die Umweltabgabe nach der Anzahl der Sitzplätze
  • Für Bettroste und Matratzen richtet sie sich nach den Maßen.
  • Für weitere Möbel richtet sie sich nach dem Gewicht des Produktes.

Was ist zu tun?

Die Umweltabgabe wird berechnet und zusätzlich zum Verkaufspreis in Rechnung gestellt. Die Zusammensetzung des Preises muss für den Endkunden nachvollziehbar sein. Das deutsche Unternehmen überträgt die Umweltabgabe, damit die Sammlung und das Recyceln der Altmöbel finanziert und organisiert werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer.