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Im Rahmen der Themenwochen „Gemeinsam Europa gestalten“ will die IHK Südlicher Oberrhein die Situation für Unternehmen mit Frankreich-Geschäft verbessern und hat dazu einen Fragenkatalog zusammengestellt. Die Teilnahme an der Umfrage, die bis zum bis 22. März 2024 läuft, ist freiwillig und vertraulich, die Antworten werden anonymisiert ausgewertet. Die Beantwortung dauert nur 5 Minuten.
Am 3.11.2021 hat das Bundessozialgericht die bisherige Regelung der Bundesagentur für Arbeit bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld für Grenzgänger verworfen und damit die Benachteiligung französischer Grenzgänger beim Bezug von deutschem Kurzarbeitergeld beseitigt.
Bei einer Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich haben Unternehmer mit Sitz in Deutschland arbeits-, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Formalitäten sowie Meldepflichten zu beachten. Für den Transportbereich gelten gesonderte Regelungen.
Unternehmen, die im Bereich Hoch- und Tiefbau, Ausbau und Innenausbau (z. B. Küchenmontage) tätig sind und die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, sind verpflichtet, für diese vor Aufnahme der Arbeiten die sog. "Cartes d’identité professionnelle BTP" zu beantragen.
Ein Beschluss ermöglicht es Arbeitnehmern, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind, das keine Betriebsstätte („établissement“) in Frankreich unterhält, Entschädigungen im Rahmen der Kurzarbeiterregelungen („activité partielle“) bekommen zu können.
Vorsicht beim Verkauf von Möbeln an Kunden mit Wohnsitz in Frankreich: Der französische Gesetzgeber sieht für Möbel und Möbelelemente eine erweiterte Herstellerverantwortung vor.
Reisegewerbetreibende in Frankreich benötigen für ihre Tätigkeit eine sogenannte "carte de commerçant non sédentaire".
Das französische Arbeitsgesetz (Code du Travail) umfasst die meisten Gesetze und gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsrecht zusammen. Neben dem "Code du Travail" existieren zahlreiche Tarifverträge und kollektive betriebliche Vereinbarungen, die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben können. Im Fall einer Überschneidung der Arbeitsgesetzes mit dem Tarifvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung findet grundsätzlich die für den Arbeitnehmer vorteilhaftere Regelung Anwendung.