Frankreich: Küchenmontage

Laut Auskunft der DREETS Grand Est muss für Küchenmonteure ein sogenannter Berufsausweis "Carte d’identité professionnelle BTP" beantragt werden
Laut dem französischen Arbeitsgesetzbuchs müssen für folgende Tätigkeiten eine Carte BTP beantragt werden:
  • Hochbau
  • Tiefbau
  • Grabungsarbeiten
  • Erdarbeiten
  • Sanierungsarbeiten
  • Aufbau und Abbau von vorgefertigten Teilen
  • Arbeiten im Bereich Innen- und Außenausstattung und Einrichtung
  • Renovierungs-, Abriss- und Umbauarbeiten
  • Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Reparaturarbeiten
  • Anstricharbeiten
  • Reinigung der Baustelle
  • alle direkt mit diesen Tätigkeiten in Verbindung stehende Arbeiten
Alle Mitarbeiter, die derartige Tätigkeiten ausüben, benötigen eine Carte BTP. Die Einrichtung einer Küche wird als Arbeiten im Bereich Innen- und Außenausstattung und Einrichtung angesehen. Dadurch muss vor der Entsendung eine SIPSI Anmeldung erfolgen und eine Carte BTP beantragt werden.
Architekten, Immobilienschätzer, Bauinspektoren, Sicherheitsbeauftragte, Fahrer und Zusteller sind nicht davon betroffen, "Cartes d’identité professionnelle BTP" zu beantragen.