Wir sind umgezogen: Seit dem 30. Juni finden Sie uns wieder in unserer modernisierten Hauptstelle in der Schnewlinstr. 11-13 in Freiburg. Weitere Infos.
Nr. 6785552

Erlaubnis beantragen

Im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde eine neue Erlaubnispflicht nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) für Immobilienkreditvermittler geschaffen. Hier finden Sie Informationen zum Erlaubnisverfahren nach§ 34 i GewO.

Seit 1. August 2014 ist zu den bereits bestehenden Regelungen der verschiedenen Vermittler und Berater eine weitere Regelung in Kraft getreten. Es wurde das Berufsbild der Honorar-Finanzanlagenberater mit dem neuen § 34h in die Gewerbeordnung eingeführt.

Über das Online-Antragsverfahren können Sie ab jetzt bequem die erforderlichen Unterlagen für Gewerbeerlaubnisse hochladen oder Dokumente online nachreichen. Der neue IHK-Service richtet sich an Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Honorarfinanzanlagenberater sowie Vermittler von Versicherungen, Immobiliardarlehen und Finanzanlagen.

Neue Regeln für Darlehensvermittler: Einführung der neuen Erlaubnis § 34k GewO