Versicherungsberater

Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater benötigen eine Erlaubnis nach § 34 d Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO). Versicherungsberaterinnen und -berater sind außerdem verpflichtet, sich in das Versicherungsvermittlerregister nach § 11a Absatz 1 GewO eintragen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen, das heißt nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute, und für juristische Personen wie GmbH, AG, Genossenschaft unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind.
Hinweis: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein! Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.