Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in
Rechtliche Grundlagen
Die Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen der IHK Südlicher Oberrhein regelt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes grundsätzliche Rahmenbedingungen und Abläufe der Prüfungen. In der Verordnung zum jeweiligen Abschluss sind die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalte und -formen u. a. festgelegt.
Zulassung und Anmeldung
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Südlicher Oberrhein nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Reichen Sie uns bitte alle nötigen Unterlagen frühzeitig, vollständig und fristgerecht ein. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden.
Vorbereitung auf die Prüfung
Im Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation finden Sie im Bereich Weiterbildungsprüfungen eine Anbieterliste, der Sie alle Bildungsträger entnehmen können, die in unserem Kammerbezirk für Ihre gewünschte Prüfung Vorbereitungslehrgänge anbieten. Über die Internetseite der DIHK-BildungsGmbH können Materialien und Informationen zur Prüfung heruntergeladen oder bestellt werden (Hilfsmittellisten, Rahmenpläne, frühere Prüfungsaufgaben), zudem werden hier bundesweit einheitliche Prüfungstermine veröffentlicht. Die Prüfungstermine der IHK Südlicher Oberrhein finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Ablauf der Prüfung
- Für jeden Prüfungsteil ist eine eigene Anmeldung über das Fortbildungs-Infocenter erforderlich (auch für die Projektarbeit).
- Die Projektarbeit kann erst nach Bestehen der Teile 1 und 2 und positivem Bescheid über die bestandene Prüfung erfolgen.
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Die Anmeldung T3 muss spätestens mit der Themeneinreichung erfolgen! (keine 10 Wochen)
Merk- und Formblatt Einreichen von Themenvorschlägen TBW (DOCX-Datei · 34 KB) - Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid. Die Prüfung Teil 2 besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einem situationsbezogenen Fachgespräch, das Ergebnis beider Prüfungen erhalten Sie erst nach Abschluss beider Prüfungsteile.
Bei bestandener Prüfung von Teil 1 + 2 finden Sie untenstehend die voraussichtlichen Ausarbeitungstermine (nur nach fristgerechter vorheriger Themeneinreichung) Ihrer Projektarbeit. Den Termin der Themeneinreichung erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung von T3.
Bestandene Frühjahrsprüfung = Ausarbeitung Projektarbeit im Juli/August
Wiederholer melden sich im April an !
Wiederholer melden sich im April an !
Bestandene Herbstprüfung = Ausarbeitung Projektarbeit im März/April
Wiederholer melden sich im Januar an !
Wiederholer melden sich im Januar an !
Es sind keine anderen Ausarbeitungszeiträume möglich.
Prüfungsabschluss
Nach Bestehen der Fortbildungsprüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, dessen Struktur und Inhalt in der Verordnung festgelegt ist. Das Zeugnis enthält seit 2014 einen Hinweis auf die Einordnung des Abschlusses in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR).
Finanzierung
Über das Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) können Vorbereitungslehrgangs- sowie Prüfungsgebühren gefördert werden. Nähere Informationen zu Voraussetzungen, Förderumfang und Antragstellung finden Sie >>hier<<.
Hinweise zur Prüfung
Hier finden Sie Hinweise zur Projektarbeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 304 KB) und ein Merk- und Formblatt zur Einreichung von Themenvorschlägen (DOCX-Datei · 34 KB).
Informationsquellen
Auf den Seiten der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie Informationen zu Hilfsmitteln, Prüfungsterminen, Rahmenplänen oder sonstigen bestellbaren Materialien. Informationen zur rechtlichen Regulierung der Weiterbildung finden Sie hier.