Industriekaufmann/frau

Industriekaufmann/Industriekauffrau

Die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf der Industriekaufleute erfolgt als gestreckte Abschlussprüfung. Sie besteht aus zwei Teilen und setzt sich wie folgt zusammen:

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1

Die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Dieser Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 15 Ausbildungsmonate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Prüfungsbereich: Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
  • Gewichtung: 25 Prozent der Gesamtbewertung
  • Prüfung erfolgt in der Berufsschule

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2

Die Abschlussprüfung Teil 2 findet zum Ende der Ausbildung statt.
Prüfungsbereich: Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Prüfungszeit: 150 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
  • Gewichtung: 35 Prozent
  • Prüfung erfolgt in der Berufsschule
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
  • Gewichtung: 10 Prozent
  • Prüfung erfolgt in der Berufsschule
Prüfungsbereich: Fachaufgabe im Einsatzgebiet
  • Prüfungszeit höchstens 30 Minuten
  • Prüfungsverfahren: Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch
  • Gewichtung: 30 Prozent
  • Prüfung erfolgt über die IHK Südlicher Oberrhein

Fachaufgabe im Einsatzgebiet

Im Prüfungsbereich „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ bearbeiten die Prüflinge eine komplexe, berufstypische Aufgabenstellung aus ihrem betrieblichen Einsatzgebiet. Die Fachaufgabe ist eigenständig zu planen, durchzuführen, auszuwerten und zu dokumentieren.
Im Mittelpunkt der Bewertung stehen insbesondere:
  • Analyse betrieblicher Anforderungen
  • Entwicklung und Bewertung von Lösungsalternativen
  • Begründete Entscheidungsfindung
  • Planung und Durchführung der Umsetzung
  • Reflexion und Bewertung der Ergebnisse
  • Präsentation und Fachgespräch

Einsatzgebiete

Die Fachaufgabe kann in folgenden Einsatzgebieten durchgeführt werden:
  • Vertrieb
  • Marketing
  • Beschaffung
  • Logistik
  • Personalwirtschaft
  • Leistungserstellung
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Abweichende Einsatzgebiete sind möglich, sofern die entsprechenden Kompetenzen vermittelt werden.

Anforderungen an die Fachaufgabe

Die Fachaufgabe muss:
  • einen realen betrieblichen Bezug besitzen,
  • ausreichend komplex sein,
  • eigenständige Entscheidungen erfordern,
  • mehrere Lösungswege zulassen,
  • analysiert, geplant, durchgeführt und bewertet werden.
Nicht geeignet sind reine Routineaufgaben, standardisierte Tätigkeiten mit vorgegebenem Ablauf, reine Ablaufbeschreibungen ohne Entscheidungs- und Analyseanteile.
In einer Fachaufgabe im Einsatzgebiet muss eine komplexe, berufstypische Aufgabe prozessorientiert umgesetzt werden. Prüfungsteilnehmende müssen in der Fachaufgabe Lösungsmöglichkeiten analysieren und daraus begründete Auswahlen treffen.
Wiederkehrende Standardaufgaben mit fest strukturierten Abläufen (reine Ablaufbeschreibungen, betriebliche Aufgabenstellungen mit einem vollständig vorgegebenen Muster) entsprechen nicht den Anforderungen einer komplexen Fachaufgabe.

Ablauf zur Fachaufgabe

1. Auswahl der Fachaufgabe
Der Prüfling stimmt Thema und Einsatzgebiet mit dem Ausbildungsbetrieb ab. Die Aufgabe muss eigenständig bearbeitet werden können.
2. Antragstellung
Für die Genehmigung der Fachaufgabe ist ein Antrag über das Azubi-Infocenter einzureichen. Folgende Angaben sind erforderlich:
  • Titel der Fachaufgabe
  • Einsatzgebiet
  • Durchführungszeitraum
  • Aufgabenstellung
  • Ist-Zustand
  • Problembeschreibung
  • Zielsetzung
  • Schnittstellen
  • Eigen- und Fremdleistungen
  • Umsetzungsvorgaben
3. Genehmigung
Der Prüfungsausschuss kann den Antrag:
  • genehmigen,
  • mit Auflagen genehmigen oder
  • zur Überarbeitung zurückweisen.
Bei einer Rückweisung muss der Antrag innerhalb von sieben Tagen erneut eingereicht werden.
4. Durchführung
Die Bearbeitung der Fachaufgabe darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss beginnen.
5. Dokumentation
Nach Abschluss der Fachaufgabe ist eine Dokumentation einzureichen. Diese bildet die Grundlage für Präsentation und Fachgespräch.

Dokumentation

Inhalt
Die Dokumentation beschreibt:
  • Aufgabenstellung
  • Zielsetzung
  • Planung
  • Durchführung
  • Begründung des Vorgehens
  • Ergebnis und Bewertung
Formale Vorgaben
  • Deckblatt mit Thema
  • 3 bis 5 Seiten Umfang (ohne Deckblatt)
  • DIN A4
  • Arial, Schriftgröße 11
  • einzeilig
  • Ich-Form
  • fortlaufende Seitennummerierung
  • deutschsprachig
  • maximal drei Seiten Anlagen
Praxisübliche Unterlagen
Es können bis zu drei Seiten praxisüblicher Unterlagen beigefügt werden, beispielsweise:
  • Kalkulationen
  • Angebote
  • Rechnungen
  • Formulare
  • Werbematerialien
  • Produktionsaufträge
  • Stellenbeschreibungen
  • Organigramme

Mündliche Prüfung

Präsentation
  • Dauer: maximal 10 Minuten
  • Darstellung von Planung, Durchführung und Auswertung der Fachaufgabe
  • Grundlage ist die eingereichte Dokumentation
Fachgespräch
  • Dauer: ca. 20 Minuten
  • Vertiefung der Fachaufgabe
  • Einordnung in betriebliche Zusammenhänge
  • Erläuterung von Methoden, Entscheidungen und Ergebnissen
Bewertungsanteile
Inhalt Gewichtung
Dokumentation 10 %
Präsentation 20%
Fachgespräch 70%