Fachpraktiker/in Küche
Fachpraktiker/in Küche
Fachpraktiker/in Küche (ehemals Beikoch/Beiköchin) unterstützen die Arbeit von Köchen und Köchinnen. Beispielsweise bereiten sie Salate, Vorspeisen und Menükomponenten zu oder erledigen Zu- und Vorbereitungsarbeiten. Gegebenenfalls helfen sie auch beim Wareneinkauf sowie beim Spülen mit.
Hauptsächlich arbeiten sie in den Küchen von Restaurants, Hotels, Kantinen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Catering-Firmen. Darüber hinaus sind sie in der Nahrungsmittelindustrie für Hersteller von Fertigprodukten und Tiefkühlkost tätig. Auch Schifffahrtsunternehmen beschäftigen auf größeren Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen Fachpraktiker/innen Küche.
Inhalte der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll nach 18 Monaten, sprich in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres, stattfinden. Sie dient zur Ermittlung des aktuellen Ausbildungsstandes. Das erzielte Ergebnis geht nicht in die Note der Abschlussprüfung mit ein.
- Prüfungszeit: höchstens 180 Minuten
- Prüfungsverfahren: Arbeitsprobe, unterteilt sich in eine schriftlich zu bearbeitende praktische Aufgabenstellung und die praktische Aufgabe.
Inhalte der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung in folgenden Prüfungsbereichen statt:
Prüfungsbereich: Technologie
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Aufgaben
- Gewichtung: 60 Prozent innerhalb der schriftlichen Prüfung
Prüfungsbereich: Fachrechnen
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Aufgaben
- Gewichtung: 20 Prozent innerhalb der schriftlichen Prüfung
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
- Prüfungszeit: 45 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Aufgaben
- Gewichtung: 20 Prozent innerhalb der schriftlichen Prüfung
Prüfungsbereich: Arbeitsproben (praktische Prüfung)
- In höchstens sechs Stunden sollen zwei Arbeitsproben durchgeführt werden. Hierfür wird jeweils ein Gericht für vier Personen zubereitet und präsentiert. Daraufhin wird ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens zehn Minuten geführt.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.