Fachinformatiker/in

Die Berufsausbildung Fachinformatiker/in kann in vier Fachrichtungen absolviert werden: Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Daten- und Prozessanalyse und Digitale Vernetzung .
Die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker/in in allen vier Fachrichtungen erfolgt als gestreckte Abschlussprüfung (GAP). Sie besteht aus zwei Teilen und setzt sich wie folgt zusammen:
Prüfung Inhalt Gewichtung
Teil 1

Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes
(gilt für alle vier Fachrichtungen)

20 %
Teil 2 Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Planen und Umsetzen eines Softwareprojekts 50 %
Planen eines Softwareprodukts (schriftlich) 10 %
Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen (schriftlich) 10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) 10 %
Teil 2 Fachrichtung Systemintegration
Planen und Umsetzen eines Projekts der Systemintegration 50 %
Konzeption und Administration von IT-Systemen (schriftlich) 10 %
Analyse und Entwicklung von Netzwerken (schriftlich) 10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) 10 %
Teil 2 Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
Planen und Durchführen eine Projekts der Datenanalyse 50 %
Durchführen einer Prozessanalyse (schriftlich) 10 %
Sicherstellen der Datenqualität (schriftlich) 10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) 10 %
Teil 2 Fachrichtung Digitale Vernetzung
Planen und Umsetzen eines Projekts der digitalen Vernetzung 50 %
Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen (schriftlich) 10 %
Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen (schriftlich) 10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) 10 %

Teil 1 der Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes

  • im 4. Ausbildungshalbjahr
  • Gewichtung: 20 % zur Gesamtnote
Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten und findet üblicherweise in der Berufsschule statt.
Prüfungsinhalte sind:
  • Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln
  • Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten
  • einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
  • Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen
  • die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Planen und Umsetzen/Durchführen eines Projektes

  • am Ende der Ausbildung
  • Gewichtung: 50 % zur Gesamtnote

Anmeldung zur Abschlussprüfung

Die Anmeldungen erfolgen durch die Ausbildungsbetriebe nach Aufforderung seitens der IHK. Erst etwa eine Woche nach dem Anmeldeschluss können Prüflinge über das Azubiinfocenter auf das Tool „DiPa” (Digitaler Projektantrag) zugreifen. Sobald die Antragstellung möglich ist, erscheint im Azubi-Infocenter hierzu im Bereich „Weiterführende Links” die Schaltfläche „Digitaler Projektantrag”. Nach der ersten Anmeldung bei „DiPa” müssen die Kontaktdaten des/der Teilnehmenden und des/der Projektbetreuenden einmalig eingegeben werden.
Die Einladungen zur Teilnahme an der Abschlussprüfung werden den Auszubildenden über die Ausbildungsbetriebe von der IHK zugesandt.

Durchführung der Abschlussprüfung

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachinformatiker/in soll der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Die Prüfungszeit beträgt für die Projektarbeit und Dokumentation höchstens 40 Stunden (Ausnahme Fachrichtung Anwendungsentwicklung mit 80 Stunden).
Der Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen, dass das Projekt keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten beinhaltet. Aus diesem Grund muss mit dem Verantwortlichen des Betriebes vor Einreichung eines Antrags das Thema abgesprochen werden und beachtet werden, dass sich der Inhalt der Arbeit nicht auf Betriebsgeheimnisse bezieht und keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen.
Der Prüfling soll ein betriebliches Projekt durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, das Projekt, die Umsetzung/Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren sowie dazu ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit führen. Fiktive Projekte sind für die Abschlussprüfung nicht gestattet.
Die Projektarbeit soll die Fähigkeit des Prüflings zeigen, einen komplexen Ablauf planen zu können, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Eine Wiederholung bekannter oder vorgegebener strukturierter Abläufe aus dem täglichen betrieblichen Umfeld ist hingegen nicht zielführend. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation sollen die Prüfungsteilnehmer belegen, dass sie Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren können. Bei der Auswahl und Bearbeitung der Projektarbeit gilt es die Vorgaben der entsprechenden Verordnung und die Kriterien der Bewertung zu beachten. Bei der Projektarbeit soll es sich um einen konkretes betriebliches Projekt handeln (intern/extern), der mit Hilfe praxisbezogener, im Projekt verwendeter Unterlagen dokumentiert wird.
Das Thema muss so gewählt werden, dass die folgenden Inhalte abgebildet werden können:
  • Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären,
  • Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen,
  • Methoden des betrieblichen Projektmanagements anwenden, funktions-, fertigungs-, beanspruchungs- und prüfgerecht konstruieren,
  • methodisch konstruieren, Berechnungen durchführen sowie notwendige technische Dokumente ableiten und
  • Dokumentationen und Präsentationen erstellen
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung der Projektarbeit
Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Projekts die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungsausschüsse erhalten die Anträge automatisch über „DiPa”, der Prüfling erhält eine Rückmeldung zu seinem Antrag vom Prüfungsausschuss per E-Mail.
  • Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung des Projekts beträgt insgesamt 40 Stunden (mit Ausnahme der Fachrichtung Anwendungsentwicklung mit 80 Stunden).
  • Die Beschreibung des Projekts soll durch die wesentlichen Inhalte näher erläutert werden. Dabei sind der Ausgangszustand, das Ziel und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. Neben der Beschreibung des Projekts ist auch der geplante Bearbeitungszeitraum anzugeben.
Wichtig:
  • Der Antrag muss über die Anwendung „Digitale Projektanträge” im Azubi-Infocenter an die IHK Südlicher Oberrhein übermittelt werden.
  • Wird ein Antrag für die Projetarbeit abgelehnt, erhält der Prüfling per E-Mail eine schriftliche Begründung mit der gleichzeitigen Aufforderung, einen neuen/überarbeiteten Antrag bis zu einem von der IHK festgesetzten Termin einzureichen.
  • Werden Auflagen, die der Prüfungsausschuss zum genehmigten Antrag gemacht hat, bei der Projektarbeit nicht erfüllt, führt dies bei der Bewertung generell zu Punktabzug.
Mit der Durchführung des Projekts darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt bzw. mit Auflagen genehmigt wurde. Ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Gleiches gilt bei verspätet eingereichten Anträgen. Änderungen gegenüber dem vom Prüfungsausschuss genehmigten Anträge sind zu begründen.

Durchführung und Dokumentation der Projektarbeit

Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation sollen die Prüflinge belegen, dass sie Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren können. Bei der Auswahl und Bearbeitung der Projektarbeit ist darauf zu achten, die Vorgaben der entsprechen den Verordnung und den unten aufgeführten Kriterien für die Bewertung. Bei der Projektarbeit soll es sich um einen konkreten betrieblichen Auftrag handeln (intern/extern), der mit Hilfe praxisbezogener, im Projekt verwendeter Unterlagen dokumentiert wird, wobei die nachfolgenden Vorgaben zu beachten sind:

Inhaltlicher und formaler Aufbau der Dokumentation

Inhalt der Dokumentation
  • Deckblatt mit Name, Vorname und Ausbildungsberuf (einschl. Fachrichtung) des Prüflings sowie Name und Anschrift des Ausbildungsbetriebes
  • Thema der Projektarbeit
  • Inhaltsverzeichnis (Gliederung des Hauptteils und des Anhangs)
  • Hinweise zur verwendeten Hard- / Software
  • Ressourcenplanung
  • Kostenkalkulation
  • evtl. Besonderheiten
  • Kurzbeschreibung des zu Grunde liegenden Auftrags (soweit zum Verständnis erforderlich)
  • Umfassende Beschreibung der Prozessschritte und der erzielten Ergebnisse
  • Bei Verwendung von Fachliteratur/anderen Quellen sind diese zu nennen, bei Internetquellen bitte die URL angeben. Werden solche Informationen widerrechtlich als geistiges Eigentum des Prüflings ausgegeben, kann dies als Täuschungshandlung gewertet werden und zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
Umfang der Dokumentation
  • Format DIN A 4, Seitenränder rechts/links je 30 mm
  • Text: Schriftgröße 12 pt, 1,5 zeilig, in einer gut lesbaren Proportionalschrift
  • Grafiken/Tabellen durchnummeriert und beschriftet
  • Kundendokumentation, Übergabeprotokoll, Abschlussbericht, etc.
  • Anhang mit praxisbezogenen Dokumenten und Unterlagen
  • Der Gesamtumfang der Dokumentation, inkl. Anhang, sollte max. 30 Seiten betragen.
Die Dokumentation ist fristgerecht als Datei im PDF-Format (Größe max. 5 MB) online im IHK-Portal
einzustellen.

Bewertungskriterien der Prüfungsausschüsse

Die Projektarbeit soll die Projektziele, Kundenanforderungen und Teilaufgaben umfassend darstellen. Das Projektumfeld sowie die relevanten Schnittstellen und Ansprechpartner sind nachvollziehbar zu beschreiben. Die Ressourcenplanung umfasst Personal-, Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung, die transparent dargestellt werden. Der Projektablauf soll klar strukturiert und übersichtlich dokumentiert sein.
Die Durchführung des Projekts ist vollständig zu dokumentieren. Hierzu gehören die einzelnen Prozessschritte, die gewählte Vorgehensweise sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Anpassungen, Abweichungen vom ursprünglichen Plan und daraus resultierende Folgen sind nachvollziehbar zu begründen und in die Dokumentation einzubeziehen.
Die Projektergebnisse sind anhand eines Soll-Ist-Vergleichs zu bewerten. Die Abnahme des Projekts soll ausführlich dargestellt werden. Darüber hinaus sind sowohl der Projektverlauf als auch das erzielte Ergebnis kritisch zu reflektieren und fachlich zu bewerten.
Die Projektdokumentation soll insgesamt professionell gestaltet sein. Struktur, Inhalt und Darstellung müssen fachgerecht, normgerecht und übersichtlich aufbereitet werden. Der Einsatz von Texten, Tabellen und Grafiken soll die Nachvollziehbarkeit unterstützen und optimal auf den Inhalt abgestimmt sein.
Die Abschlussdokumentation, beispielsweise in Form eines Abschlussberichts, einer Kundendokumentation oder eines Übergabeprotokolls, ist kunden- und auftragsgerecht zu erstellen. Die Unterlagen sollen gut strukturiert, verständlich und eindeutig nachvollziehbar sein.
Abgabe der Projektdokumentation
Die erstellte Dokumentation ist mit den Anlagen in die Anwendung „Digitaler Projektantrag“ im Azubi-Infocenter bis zu dem festgesetzten Termin hochzuladen. Nach Ablauf des Zeitfensters ist dies nicht mehr möglich. Die Dokumentation mit den notwendigen Anlagen kann nur in einer zusammenhängenden PDF-Datei hochgeladen werden.

Präsentation und Fachgespräch

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung des/der Fachinformatiker/in ist in der Abschlussprüfung Teil 2 eine Projektarbeit einschließlich Dokumentation sowie eine Präsentation inklusive Fachgespräch vorgesehen. Durch die Präsentation soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für den Arbeitsauftrag relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Arbeitsauftrag begründen kann.
  • Als zeitlicher Rahmen sind für die Präsentation 15 Minuten und für das Fachgespräch 15 Minuten vorgesehen.
  • Bei der Ermittlung des Ergebnisses im Prüfungsteil 2 haben die Projektarbeit einschließlich Dokumentation sowie die Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch jeweils ein Gewicht von je 50%.
  • Der Prüfungsteilnehmer stellt Ergebnisse und Nutzen für die Zielgruppe dar.
  • Die IHK stellt für die Durchführung der Präsentationstechnik (ohne mobiles Endgerät), Flipchart und Pinnwände zur Verfügung. Werden andere Präsentationsmittel gewählt, sind diese zur Prüfung mitzubringen. Für den Aufbau der selbst mitzubringenden Präsentationsmittel stehen max. 10 Minuten zur Verfügung.
Die Präsentation baut auf der Projektarbeit auf, stellt jedoch eine eigenständige Prüfungsleistung dar. Sie soll die wichtigsten Inhalte des Projekts kompakt, verständlich und zielgruppenorientiert vermitteln. Dabei geht es nicht darum, die Projektdokumentation zusammenzufassen oder vorzulesen. Vielmehr sollen der Anlass, die Ziele, die fachlichen Hintergründe sowie das Vorgehen und die getroffenen Entscheidungen anschaulich erläutert werden. Die Zuhörer sollen nachvollziehen können, warum das Projekt durchgeführt wurde, wie die Aufgaben gelöst wurden und welchen Nutzen die erzielten Ergebnisse für den Kunden oder den Betrieb haben. Die wesentlichen Aspekte des Projekts sollen konzentriert dargestellt werden und klar, nachvollziehbar und überzeugend präsentiert werden.
Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen und den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann.
Kriterien für die Bewertung der Präsentation:
  • Aufbau und inhaltliche Struktur (sachliche Gliederung, Logik, Zielorientierung)
  • Sprachliche Gestaltung (Ausdrucksweise, Satzbau, Stil)
  • Zielgruppengerechte Darstellung (Medieneinsatz, Visualisierung, Körpersprache) und Ansprache
Kriterien für die Bewertung des Fachgesprächs:
  • Beherrschung des für die Projetarbeit relevanten Fachhintergrundes
  • Problemerfassung, Problemdarstellung und Problemlösung
  • Argumentation und Begründung
Der Prüfling erklärt dem Prüfungsausschuss zu Beginn der Präsentation, an welche Zielgruppe (z.B. Kunden/Anwender, Administratoren, Mitglieder des Managements, Geschäftsleitung etc.) sich seine Präsentation richtet. Der Prüfungsausschuss kann nicht als Zielgruppe gewählt werden.
Die Fragen des Prüfungsausschusses sind so konkret wie möglich zu beantworten. Der Prüfungsausschuss kann auch Fragen zu anderen relevanten Fachhintergründen zum Projekt befragen, welche nicht direkt in der Dokumentation/Präsentation dargestellt wurden.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.