Schülerpraktika - Haftpflichtversicherung der Schüler

Zum Schuljahr 2019/2020 werden die Schulen die Schüler-Zusatzversicherung nicht mehr aktiv bewerben. Mit dieser Schüler-Zusatzversicherung konnten bislang Schüler, deren Eltern keine Familien-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, einen Haftpflichtschutz erhalten. Unternehmen sollten zur Sicherheit künftig den Haftpflichtschutz der Schüler vor Aufnahme eines Praktikums abfragen.
Bislang konnte die Schüler-Zusatzversicherung relativ einfach im Rahmen eines Gruppen-Versicherungsvertrages über die Schulen abgeschlossen werden. Ab dem kommenden Schuljahr wird dies nicht mehr möglich sein. Nach Informationen der Versicherungen sind rund 30 Prozent der Familien nicht über eine  Haftpflichtversicherung abgesichert. Da diese Zusatzversicherung nicht mehr aktiv von den Schulen beworben wird, besteht die Gefahr, dass Schüler ohne Haftpflichtschutz bleiben.
Die Schüler-Zusatzversicherung wird von den bisherigen Anbietern zu den gleichen Konditionen weiter angeboten. Der Zugang dazu ist allerdings nicht mehr so unkompliziert.
Für Unternehmen, die Schülerpraktika anbieten, besteht nun das Risiko, dass sie Schüler im Schülerpraktikum haben, die über keinen Haftpflichtschutz verfügen. Bei einem evtl. von solchen Schülern im Praktikum verursachten Schaden, kommt dann keine Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Unternehmen sollten sich deshalb vor Aufnahme eines Schülerpraktikums von dem Haftpflichtschutz der Schüler überzeugen.