Merkblatt zur Konstruktionsaufgabe Konstrukteur/in (Geprüfte/r)

Gepr. Konstrukteur / Geprüfte Konstrukteurin Fachrichtung Maschinen- und Anlagetechnik

Informationen und Prüfungsanforderungen zur Konstruktionsaufgabe

Anforderungen an die Konstruktionsaufgabe:
Konstruieren eines typischen Bauteils, einer Baugruppe, einer Maschine oder einer Anlage. Die Konstruktion soll sowohl aus statischen als auch aus beweglichen Teilen bestehen, die in Funktion miteinander verbunden sind. Der Konstruktionsentwurf, einschließlich der Detaillierung, ist mit Unterstützung von marktgängigen rechnergestützten Systemen und unter Anwendung einschlägiger Normen und Werksnormen zu erstellen.
Die Dokumentation und Präsentation der Konstruktionsaufgabe, muss folgende Punkte umfassen:
  1. Finden, Aufzeigen und Bewerten von geeigneten Lösungswegen nach den Grundlagen des methodischen Vorgehens,
  2. Entwerfen und Ausarbeiten der gewählten Lösung in Form von Zusammenbau- und Einzelteilzeichnungen, Längs- und Querschnitten mit Funktionsmaßen, den dazugehörenden Berechnungen und der technischen Dokumentation sowie
  3. Darstellung und Begründung der eingesetzten Arbeits- und Hilfsmittel.
Folgende Vorgehensweise ist dabei zu beachten:
Abgabe eines Entwurfes (Entwurfszeichnung) mit Funktionsbeschreibung und Darstellung der Funktionsstruktur, Zeitkalkulation unter Einsatz der verwendeten Arbeitsmittel und Budgetangaben innerhalb der Anforderungsliste. Für die Zeitkalkulation sollte eine Konstruktionszeit von 80 – 100 Stunden als Richtwert angesetzt werden.
Der Entwurf ist per E-Mail zum gegebenen Termin vorzulegen.
Der Entwurf wird von der Prüfungskommission begutachtet und evtl. mit Änderungen oder Ergänzungen zurückgegeben. Sollte der Entwurf durch den Prüfungsausschuss komplett abgelehnt werden, kann in einer festgelegten Zeit ein neuer Entwurf abgegeben werden. Nach Genehmigung des Entwurfes ist mit der Konstruktionsaufgabe zu beginnen. Alle Zeichnungen, Stücklisten und sonstige Unterlagen sind computergestützt zu erstellen. Die Wahl der Anwenderprogramme ist dem Prüfungsteilnehmer überlassen.
Als Ergebnis der Konstruktionsaufgabe sind folgende Unterlagen abzugeben:
  1. Funktions- und fertigungsgerechte Zeichnungen
  2. Stücklisten
  3. Berechnungen: a. Mindestens ein Bauteil statisch; b. Mindestens eine dynamische Berechnung (ob dynamisch erforderlich ist, wird vom Prüfungsausschuss bei der Überprüfung des Themenvorschlags zur Konstruktionsaufgabe entschieden)
  4. Sonstige zur Fertigung erforderliche Daten wie: Vorschriften, Richtlinien, Umweltverträglichkeit und in Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) sind im Rahmen der Risikobeurteilung u. a. die festgestellten Gefährdungen, Gefährdungssituationen, die Bewertung der Gefährdungsereignisse, die Schutzmaßnahmen und die abschließende Risikobewertung zu dokumentieren,
  5. Die Kalkulation muss mindestens enthalten: a. Musterkalkulation zur Fertigung eines Teiles oder Baugruppe; b. Überschlagskalkulation der Gesamtkonstruktion; c. Herstellkosten, Entwicklungskosten und Konstruktionskosten
Unvermeidbare Änderungen gegenüber dem Entwurf sind zu dokumentieren und bei der Abgabe der Konstruktionsaufgabe mit Begründung beizulegen.
Die Abgabe der Prüfungsarbeit erfolgt 1x in Papierform in einer Schnellheftermappe DIN A 4, Zeichnungen sind DIN-gerecht zu falten sowie 8 Exemplare in elektronischer Form als CD-ROM zu dem vorgegebenen Termin. Zeichnungen und Bilder sollten hierbei in einem gängigen Format (pdf, tif), die Konstruktionsarbeit in Step-Format gespeichert werden.
Nach Abgabe der Konstruktionsaufgabe wird diese von der Prüfungskommission begutachtet und bewertet. Danach findet das Fachgespräch zur Konstruktionsaufgabe und zu den Inhalten der Fachrichtungen in Einzelgesprächen statt.