Hinweise zur mündlichen Prüfung Industriefachwirt/in (Geprüfte/r)

Allgemeine Hinweise

(Auszüge aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriefachwirt und Geprüfte Industriefachwirtin vom 25. Juni 2010 (BGBl. I S. 833), die zuletzt durch Artikel 51 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist)
§ 3 Abs. 5 - 9 der Verordnung:
(5) Die Teilprüfung “Handlungsspezifische Qualifikationen” ist erst nach dem Ablegen der Teilprüfung nach Absatz 1 Nummer 1 durchzuführen. Sie ist schriftlich in Form von handlungsorientierten Aufgabenstellungen nach § 5 sowie mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation durchzuführen.
(6) Die mündliche Prüfung nach Absatz 5 gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht mit Gesprächspartnern kommuniziert werden kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerecht eingesetzt werden können.
(7) n der Präsentation nach Absatz 6 soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf mindestens zwei Handlungsbereiche nach Absatz 3 beziehen. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
(8) Das Thema der Präsentation nach Absatz 7 wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung der Teilprüfung “Handlungsspezifische Qualifikationen” eingereicht.
(9) Ausgehend von der Präsentation nach Absatz 7 und 8 soll in dem Fachgespräch nach Absatz 6 die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Berufswissen in betriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten.
§ 3 Abs. 10 der Verordnung:
Die mündliche Prüfung ist nur durchzuführen, wenn in den Prüfungsleistungen nach den Absätzen 4 und 5 (schriftliche Prüfung) mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Organisatorischer Ablauf

  • Die Prüfungsteilnehmer:innen müssen zum 1. Tag der schriftlichen Prüfung - ihre Präsentationsthemen einreichen. Die vorgegebenen Termine sind strikt einzuhalten. Eine Terminüberschreitung kann zum Ausschluss von der mündlichen Prüfung und damit zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
  • Jeder Themenvorschlag muss so ausgewählt sein, dass er während der vorgegebenen Zeit präsentiert und ausreichend diskutiert werden kann.
  • In einer kurzen Inhaltsangabe und Grobgliederung (ca. 1/2 Seite DIN A 4) sollen Ziel und Inhalt der Präsentation möglichst aussagekräftig dargestellt werden, damit sich der Prüfungsausschuss auf das Thema und das Fachgespräch vorbereiten kann.

Hinweise zur Durchführung der Präsentation und Bewertung des Fachgesprächs

I. Präsentation
Für die Präsentation ihres Vorschlags stellt die IHK Südlicher Oberrhein den Prüfungsteilnehmer:innen folgende Medien zur Verfügung:
  • Flipchart und/oder Tafel
  • Pinnwände (max. 2)
  • Dokumentenkamera
  • Beamer (Bitte beachten: Es ist keine gesonderte Vorbereitungszeit vorgesehen. Dies geht ggf. zu Lasten der Präsentationszeit!)
Die Verwendung anderer Medien oder evtl. ergänzender Bedarf muss zwingend im Vorfeld mit der IHK Südlicher Oberrhein abgestimmt werden, sonst kann diese keine Gewähr für einen reibungslosen Prüfungsablauf übernehmen. Die Präsentationsmittel selbst (Charts, Folien, Datenträger) sind vom Prüfling im Zeitraum zwischen der schriftlichen Prüfung und dem Tag des Fachgesprächs selbstständig zu erstellen und am Prüfungstag in geordneter Form mitzubringen. Ein Belegsatz der Präsentation (Präsentationsinhalte) ist abzugeben und wird der Prüfungsakte beigefügt.
II. Bewertungskriterien
Die differenzierte Bewertung der Einzel- und Gesamtleistung obliegt ausschließlich dem Prüfungsausschuss und muss sich stets am konkreten Verlauf der jeweiligen Präsentation/des jeweiligen Fachgesprächs und der sich dabei herausbildenden Schwerpunkte orientieren. Als mögliche Bewertungskriterien können hierbei herangezogen werden:
  • Bewertung der Darstellung
o Zeiteinteilung
o Medieneinsatz
o Visualisierung
o Gezielter Einsatz von Sprache, Gestik, Mimik
o Übersichtlichkeit, Erhalt des „roten Fadens“, etc.
  • Inhaltliche Bewertung des vorgestellten Konzeptes
o Komplexität und inhaltlicher Anspruch
o Vollständigkeit der Problemerfassung
o Entwicklung einer praktikablen Lösung
o Schlüssiges/überzeugendes Konzept
  • Bewertung des Fachgesprächs
o Aufbau und Erhalt einer durchgängigen Argumentationslinie
o Umgang mit Einwendungen und Verständnisfragen (Annahme, Berücksichtigung)
o Überzeugungskraft
o Richtige, vollständige und begründete Beantwortung von Fragen
o Konzentration auf das Wesentliche und verständliche Darstellung der Sachverhalte, etc.