Hinweise zur mündlichen Prüfung Immobilienfachwirt/in (Geprüfte/r)

Allgemeine Hinweise

(Auszüge aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin vom 25.01.2008 mit Änd. vom 26.03.2014)
§ 3 Abs. 1 der Verordnung:
(1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
1. Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft,
2. Unternehmenssteuerung und Kontrolle,
3. Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung,
4. Immobilienbewirtschaftung,
5. Bauprojektmanagement,
6. Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit.
§ 3 Abs. 6 - 11 der Verordnung:
(6) Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.
(7) In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung kann sich auf alle Handlungsberei-che nach Absatz 1 beziehen. Die Dauer der Präsentation soll dabei zehn Minuten nicht überschreiten.
(8) Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer gewählt und dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.
(9) Ausgehend von der Präsentation soll in dem Fachgespräch nachgewiesen werden, dass Berufswissen in immobilienbetriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. In diesem Rahmen soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens kommuniziert werden kann. Über das für die Präsentation gewählte Thema hinaus kann sich das Fachgespräch auch auf alle übrigen Handlungsbereiche nach Absatz 1 beziehen. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten.
(10) Die Bewertung der Präsentation und des Fachgesprächs werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird das Fachgespräch doppelt gewichtet.
(11) Die mündliche Prüfung nach Absatz 6 ist nur durchzuführen, wenn in den Prüfungsleistungen nach Absatz 4 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Organisatorischer Ablauf

  • Die Prüfungsteilnehmer:innen müssen zum 1. Tag der schriftlichen Prüfung ihre Präsentationsthemen einreichen. Eine Terminüberschreitung kann zum Ausschluss von der mündlichen Prüfung und damit zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
  • Das Thema muss so ausgewählt sein, dass es während der vorgegebenen Zeit präsentiert und ausreichend diskutiert werden kann, dabei sind die Vorgaben der Verordnung bezüglich der inhaltlichen Gestaltung des Themas zu beachten.
  • In einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung (ca. 1 Seite DIN A 4), soll das Thema möglichst aussagekräftig dargestellt werden, damit sich der Prüfungsausschuss auf das Fachgespräch vorbereiten kann. Das Thema ist in der eingereichten Form verbindlich.
  • Die Vorbereitung des Fachgesprächs erfolgt in Form einer Hausarbeit.

Hinweise zur Durchführung der Präsentation und Bewertung des Fachgesprächs

I. Präsentation
Für die Präsentation ihres Vorschlags stellt die IHK Südlicher Oberrhein den Prüfungsteilnehmer:innen folgende Medien zur Verfügung:
  • Flipchart und/oder Tafel
  • Pinnwände (max. 2)
  • Tageslichtprojektor
  • Beamer
Die Verwendung anderer Medien oder evtl. ergänzender Bedarf muss zwingend im Vorfeld mit der IHK Südlicher Oberrhein abgestimmt werden, sonst kann diese keine Gewähr für einen reibungslosen Prüfungsablauf übernehmen. Die Präsentationsmittel selbst (Charts, Folien, Datenträger) sind von den Prüflingen vor dem Tag des Fachgesprächs selbstständig zu erstellen und am Prüfungstag in geordneter Form mitzubringen. Ein Belegsatz der Präsentation (Präsentationsinhalte) ist bei der mündlichen Prüfung abzugeben und wird der Prüfungsakte beigefügt.
II. Bewertungskriterien
Die differenzierte Bewertung der Einzel- und Gesamtleistung obliegt ausschließlich dem Prüfungsausschuss und muss sich stets am konkreten Verlauf der jeweiligen Präsentation/des jeweiligen Fachgesprächs und der sich dabei herausbildenden Schwerpunkte orientieren. Als mögliche Bewertungskriterien können hierbei herangezogen werden:
  • Bewertung der Präsentation
o Komplexität des Themas
o Erfassung, Darstellung, Beurteilung und Lösung der betrieblichen Problemstellung
o Struktur
o Visualisierung
o Gestaltung
  • Bewertung des Fachgesprächs
o Fachliches Wissen:
Anwendung von Berufswissen in betriebstypischen Situationen, Vorschlag von sachgerechten Lösungen
o Kommunikations- und Argumentationstechniken