Hinweise zur mündlichen Prüfung Handelsfachwirt/in (Geprüfte/r)

Allgemeine Hinweise

(Auszüge aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin vom 13.05.2014)
§ 3 Abs. 5 - 10 der Verordnung:
(5) Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch.
(6) Die beiden schriftlich durchzuführenden Teilprüfungen werden auf der Grundlage jeweils einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei die jeweiligen Handlungsbereiche thematisiert werden. Die Bearbeitungszeit soll für die erste schriftliche Teilprüfung 240 Minuten betragen. Für die zweite schriftliche Teilprüfung soll die Bearbeitungszeit 300 Minuten betragen; hiervon sollen 180 Minuten auf die Handlungsbereiche nach Absatz 4 Nummer 1 und 2 und 120 Minuten auf den gewählten Handlungsbereich nach Absatz 4 Nummer 3 bis 6 entfallen. Bei der Anmeldung zur zweiten Teilprüfung teilt der Prüfling der zuständigen Stelle seinen gewählten Handlungsbereich nach Absatz 4 Nummer 3 bis 6 mit.
(7) Nach Ablegen der schriftlichen Teilprüfungen wird innerhalb eines Jahres die mündliche Teilprüfung durchgeführt.
(8) Anhand der Präsentation nach Absatz 5 soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, angemessen dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstel-lung muss sich auf jeweils einen Handlungsbereich nach den Absätzen 3 und 4 beziehen. Dabei soll die Dauer der Präsentation 15 Minuten betragen.
(9) Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin gewählt und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss am Tag der zweiten schriftlichen Teilprüfung einge-reicht.
(10) Im situationsbezogenen Fachgespräch nach Absatz 5 soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu entwickeln, zu bewerten und zu vertreten. Dabei soll auch die Fähigkeit nachgewiesen werden, angemessen zu kommunizieren und sachgerecht zu argumentieren. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.

Organisatorischer Ablauf

  • Die Prüüfungsteilnehmer:innen müssen am Tag der zweiten Teilprüfung ihr Präsentationsthema einreichen. Der vorgegebene Termin ist strikt einzuhalten. Eine Terminüberschreitung kann zum Ausschluss von der mündlichen Prüfung und damit zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
  • Jeder Themenvorschlag muss eine klar definierte Problemstellung beinhalten, dabei darf nicht ein bereits abgeschlossenes Projekt beschrieben werden. Es muss sich eindeutig um eine eigene gedankliche Leistung handeln. In Bezug auf die Komplexität muss das Thema so ausgewählt sein, dass es während der vorgegebenen Zeit präsentiert und ausreichend diskutiert werden kann.
  • In einer kurzen Inhaltsangabe und Grobgliederung (ca. 1/2 Seite DIN A 4), sollen Ziel und Inhalt der Präsentation möglichst aussagekräftig dargestellt werden, damit sich der Prüfungsausschuss auf das Thema und das Fachgespräch vorbereiten kann.
  • Die Vorbereitung des Fachgesprächs erfolgt in Form einer Hausarbeit.

Hinweise zur Durchführung der Präsentation und Bewertung des Fachgesprächs

I. Präsentation
Für die Präsentation ihres Vorschlags stellt die IHK Südlicher Oberrhein den Prüfungsteilnehmer:innen folgende Medien zur Verfügung:
  • Flipchart und/oder Tafel
  • Pinnwände (max. 2)
  • Dokumentenkamera
  • Beamer
Die Verwendung anderer Medien oder evtl. ergänzender Bedarf muss zwingend im Vorfeld mit der IHK Südlicher Oberrhein abgestimmt werden, sonst kann diese keine Gewähr für einen reibungslosen Prüfungsablauf übernehmen. Die Präsentationsmittel selbst (Charts, Folien, Datenträger) sind vom Prüfling im Zeitraum zwischen der schriftlichen Prüfung und dem Tag des Fachgesprächs selbstständig zu erstellen und am Prüfungstag in geordneter Form mitzubringen. Ein Belegsatz der Präsentation (Präsentationsinhalte) ist abzugeben und wird der Prüfungsakte beigefügt.
II. Bewertungskriterien
Die differenzierte Bewertung der Einzel- und Gesamtleistung obliegt ausschließlich dem Prüfungsausschuss und muss sich stets am konkreten Verlauf der jeweiligen Präsentation/des jeweiligen Fachgesprächs und der sich dabei herausbildenden Schwerpunkte orientieren. Als mögliche Bewertungskriterien können hierbei herangezogen werden:
  • Bewertung der Präsentation
o Zeiteinteilung
o Medieneinsatz
o Visualisierung
o Gezielter Einsatz von Sprache, Gestik, Mimik
o Übersichtlichkeit, Erhalt des „roten Fadens“, etc.
  • Inhaltliche Bewertung des vorgestellten Konzeptes (Fachgespräch)
o Komplexität und inhaltlicher Anspruch
o Vollständigkeit der Problemerfassung
o Entwicklung einer praktikablen Lösung
o Schlüssiges/überzeugendes Konzept
o Betonung der Schwerpunkte, Abgrenzung der Randgebiete, etc.
  • Bewertung der kommunikativen Fähigkeiten (Fachgespräch)
o Aufbau und Erhalt einer durchgängigen Argumentationslinie
o Umgang mit Einwendungen und Verständnisfragen (Annahme, Berücksichtigung)
o Überzeugungskraft
o Richtige, vollständige und begründete Beantwortung von Fragen
o Konzentration auf das Wesentliche und verständliche Darstellung der Sachverhalte, etc.