Hinweise zur mündlichen Prüfung Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (Geprüfte/r)
Allgemeine Hinweise
(Auszüge aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21.07.2011 geänd. am 26.03.2014)
§ 3 Abs. 2 der Verordnung:
(2) Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,
2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten,
4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen,
5. Führen und Entwickeln von Personal,
6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
(2) Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,
2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten,
4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen,
5. Führen und Entwickeln von Personal,
6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
§ 3 Abs. 4 - 8 der Verordnung:
(4) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch.
(5) Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungs-bereich gemäß Absatz 2 (=schriftlich geprüfte Handlungsbereiche) beziehen. Dabei soll die Dauer der Prä-sentation zehn Minuten betragen. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
(6) Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin selbst formuliert und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.
(7) Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass auch in weiteren in Absatz 2 aufgeführten Handlungsbereichen des Gesundheits- und Sozialwesens komplexe fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge beurteilt sowie Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und begründet werden können. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
(8) Die mündliche Prüfung nach Absatz 4 ist nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen nach Absatz 3 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
(4) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch.
(5) Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungs-bereich gemäß Absatz 2 (=schriftlich geprüfte Handlungsbereiche) beziehen. Dabei soll die Dauer der Prä-sentation zehn Minuten betragen. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
(6) Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin selbst formuliert und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.
(7) Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass auch in weiteren in Absatz 2 aufgeführten Handlungsbereichen des Gesundheits- und Sozialwesens komplexe fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge beurteilt sowie Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und begründet werden können. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
(8) Die mündliche Prüfung nach Absatz 4 ist nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen nach Absatz 3 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Organisatorischer Ablauf
- Die Prüfungsteilnehmer:innen müssen zum 1. Tag der schriftlichen Prüfung ihr Präsentationsthema mit einer Kurzbeschreibung einreichen. Eine Terminüberschreitung kann zum Ausschluss von der mündlichen Prüfung und damit zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
- Das Thema muss so ausgewählt sein, dass es während der vorgegebenen Zeit präsentiert und ausreichend diskutiert werden kann, dabei sind die Vorgaben gem. § 3 Abs. 5 der Verordnung bezüglich der inhaltlichen Gestaltung des Themas zu beachten.
- In der Kurzbeschreibung/Gliederung (ca. 1 Seite DIN A 4), soll das Thema möglichst aussagekräftig dargestellt werden, damit sich der Prüfungsausschuss auf das Fachgespräch vorbereiten kann.
Hinweise zur Durchführung der Präsentation und Bewertung des Fachgesprächs
I. Präsentation
Für die Präsentation ihres Vorschlags stellt die IHK Südlicher Oberrhein den Prüfungsteilnehmer:innen folgende Medien zur Verfügung:
Für die Präsentation ihres Vorschlags stellt die IHK Südlicher Oberrhein den Prüfungsteilnehmer:innen folgende Medien zur Verfügung:
- Flipchart und/oder Tafel
- Pinnwände (max. 2)
- Tageslichtprojektor
- Beamer
Die Verwendung anderer Medien oder evtl. ergänzender Bedarf muss zwingend im Vorfeld mit der IHK Südlicher Oberrhein abgestimmt werden, sonst kann diese keine Gewähr für einen reibungslosen Prüfungsablauf übernehmen. Die Präsentationsmittel selbst (Charts, Folien, Datenträger) sind vom Prüfling vor dem Tag des Fachgesprächs selbstständig zu erstellen und am Prüfungstag in geordneter Form mitzubringen. Ein Belegsatz der Präsentation (Präsentationsinhalte) ist bei der mündlichen Prüfung abzugeben und wird der Prüfungsakte beigefügt.
II. Bewertungskriterien
Die differenzierte Bewertung der Einzel- und Gesamtleistung obliegt ausschließlich dem Prüfungsausschuss und muss sich stets am konkreten Verlauf der jeweiligen Präsentation/des jeweiligen Fachgesprächs und der sich dabei herausbildenden Schwerpunkte orientieren. Als Bewertungskriterien können hierbei herangezogen werden:
Die differenzierte Bewertung der Einzel- und Gesamtleistung obliegt ausschließlich dem Prüfungsausschuss und muss sich stets am konkreten Verlauf der jeweiligen Präsentation/des jeweiligen Fachgesprächs und der sich dabei herausbildenden Schwerpunkte orientieren. Als Bewertungskriterien können hierbei herangezogen werden:
- Bewertung der Präsentation
o Komplexität des Themas
o Erfassung, Darstellung, Beurteilung und Lösung der betrieblichen Problemstellung
o Medieneinsatz
o Gestaltung der Präsentation
o Erfassung, Darstellung, Beurteilung und Lösung der betrieblichen Problemstellung
o Medieneinsatz
o Gestaltung der Präsentation
- Bewertung des Fachgesprächs
o Fachliches Wissen (Anwendung von Berufswissen in betriebstypischen Situationen, Vorschlag von sachgerechten Lösungen, Übertragung auf Ausbildungssituationen)
o Kommunikations- und Argumentationstechniken
o Kommunikations- und Argumentationstechniken