Ausbildereignungsprüfung

 

Rechtliche Grundlagen

Die Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen der IHK Südlicher Oberrhein regelt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes grundsätzliche Rahmenbedingungen und Abläufe der Prüfungen. In der Ausbildereignungsverordnung sind Prüfungsinhalte und die Prüfungsform der Ausbildereignungsprüfung festgelegt.

Anmeldung

Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine fristgerechte schriftliche Anmeldung erforderlich (spätestens 6 Wochen vor dem 1. Prüfungstermin). Bitte benutzen Sie hierzu das Formular Antrag auf Zulassung (Anmeldeformular). Sofern die Kosten nicht von Ihnen selbst getragen werden, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung. Die Gebühr für die Ausbildereignungsprüfung können Sie unserem aktuellen Gebührentarif entnehmen.

Vorbereitung auf die Prüfung

Im Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation finden Sie im Bereich Weiterbildungsprüfungen eine Anbieterliste, der Sie alle Bildungsträger entnehmen können, die in unserem Kammerbezirk für die Ausbildereignungsprüfung Vorbereitungslehrgänge anbieten. Über die Internetseite der DIHK-BildungsGmbH können Materialien und Informationen zur Prüfung heruntergeladen oder bestellt werden (Hilfsmittellisten, Rahmenpläne, frühere Prüfungsaufgaben). Zudem werden hier bundesweit einheitliche Prüfungstermine veröffentlicht. Die Prüfungstermine der IHK Südlicher Oberrhein finden Sie in einer Übersicht.

Ablauf der Prüfung

Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. einer Woche gerechnet werden. Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid. Die praktischen Prüfungen finden ca. 2 - 3 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt.

Prüfungsabschluss

Nach Bestehen der Ausbildereignungsprüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, dessen Struktur und Inhalt in der Verordnung festgelegt ist.