Ausbildereignungsprüfung


Rechtliche Grundlagen

Die Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen der IHK Südlicher Oberrhein regelt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes grundsätzliche Rahmenbedingungen und Abläufe der Prüfungen. In der Ausbildereignungsverordnung sind Prüfungsinhalte und die Prüfungsform der Ausbildereignungsprüfung festgelegt.

Anmeldung

Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine fristgerechte schriftliche Anmeldung erforderlich (spätestens 6 Wochen vor dem 1. Prüfungstermin). Bitte benutzen Sie hierzu das Formular Antrag auf Zulassung (Anmeldeformular). Sofern die Kosten nicht von Ihnen selbst getragen werden, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung. Die Gebühr für die Ausbildereignungsprüfung können Sie unserem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
Ab der Prüfung Mai 2024 begrenzen wir die Teilnehmer:innenzahl pro Prüfungslauf der Ausbildereignungsprüfung. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs bei uns berücksichtigt, wir bitten um Anmeldung per E-Mail an aevopruefung@freiburg.ihk.de. Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung bzw. Anmeldebestätigung.

Vorbereitung auf die Prüfung

Im Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation finden Sie im Bereich Weiterbildungsprüfungen eine Anbieterliste, der Sie alle Bildungsträger entnehmen können, die in unserem Kammerbezirk für die Ausbildereignungsprüfung Vorbereitungslehrgänge anbieten. Über die Internetseite der DIHK-BildungsGmbH können Materialien und Informationen zur Prüfung heruntergeladen oder bestellt werden (Hilfsmittellisten, Rahmenpläne, frühere Prüfungsaufgaben). Zudem werden hier bundesweit einheitliche Prüfungstermine veröffentlicht. Die Prüfungstermine der IHK Südlicher Oberrhein finden Sie im Anmeldeformular für die AEVO-Prüfung unter “Weitere Informationen”.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und in einen praktischen Prüfungsteil.
Auf Ihrem Einladungsschreiben befindet sich ein Link zur Abfrage Ihrer schrifltlichen Prüfungsleistung. Diese können sie ca. 1-2 Wochen nach der schriftlichen Prüfung einsehen.
Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung müssen Sie den praktischen Prüfungsteil trotzdem ablegen, um den Prüfungslauf zu beenden. Erst nach Zusendung des Bescheides ist eine erneute Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung möglich. Der bestandene Teil wird Ihnen jeweils für die nächste Prüfung für 2 Jahre angerechnet.
Ein Zeugnis geht Ihnen nach beiden bestandenen Prüfungsteilen per Post zu.

Prüfungsabschluss

Nach Bestehen der Ausbildereignungsprüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, dessen Struktur und Inhalt in der Verordnung festgelegt ist.