Antrag auf Nachteilsausgleich Fortbildungsprüfungen und Ausbildereignungsprüfung
Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen. Deshalb haben sie die Möglichkeit, bei der Fortbildungsprüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können.
Unter “Weitere Informationen” stellen wir Ihnen den Antrag und ein Merkblatt mit Informationen zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen zur Verfügungen.