Nr. 6155914

Anforderung Schmuck-Urkunde

Absolventinnen/Absolventen einer Meisterprüfung (Industriemeister/-in, Fachmeister/-in) haben die Möglichkeit, kostenfrei eine Schmuck-Urkunde für den bestandenen Weiterbildungsabschluss zu erhalten. Dieser muss bei der IHK Südlicher Oberrhein abgelegt worden sein und darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge gesammelt bearbeitet werden. Daher kann es bis zur Zustellung der Schmuckurkunde einige Wochen dauern.
Alle aktuellen Absolventinnen/Absolventen einer Meisterprüfung erhalten die Schmuckurkunde automatisch.