Weiterbildungsstipendium - Durchstarten für Berufseinsteiger

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert zahlreiche Weiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie „Stipendiatin“ bzw. „Stipendiat“ des Programms und können gefördert werden.
Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.

Wer kann sich bewerben?
  • Junge Berufstätige unter 25 Jahren (zum Zeitpunkt der nächsten Aufnahme), die ihre IHK-Abschlussprüfung bei der IHK Südlicher Oberrhein mit mindestens 87 Punkten bestanden, besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen oder durch begründeten Vorschlag von Arbeitgeber oder Berufsschule belegen, dass sie besondere Leistungen erbracht haben.
  • Personen, die vor dem Aufnahmetermin (1. Januar) einen akademischen Hochschulgrad im In- oder Ausland erworben haben, können nicht in das Förderprogramm aufgenommen werden.

Einzureichende Nachweise:
  • eine Berufstätigkeit von mindestens 15 Stunden / Woche oder
  • eine Meldung des Arbeitsamtes über die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt
  • Prüfungszeugnis der IHK Südlicher Oberrhein
  • gegebenenfalls begründeter Vorschlag von Ihrem Arbeitgeber oder der Berufsschule

Mögliche Anrechnungszeiten, wenn bei Antragstellung bereits das 25. Lebensjahr erreicht ist:
  • Zeiten des Mutterschutzes
  • Elternzeit
  • Abschluss einer beruflichen Zweitausbildung
  • Nachholen von Abschlüssen aufgrund von Zuwanderung
  • Grundwehr- oder Zivildienst
  • Freiwilligendienste
  • Besuch beruflicher Vollzeitschulen
  • schwerwiegende Erkrankung von mehr als drei Monaten Dauer

Was wird gefördert?
  • die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
  • die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiaten/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus von 250 € zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme

Maßnahmen, die vor der Aufnahme in die Begabtenförderung bereits begonnen wurden, können nur unter folgenden Voraussetzungen bezuschusst werden:
  • Die Maßnahme läuft mindestens noch 6 Monate nach Aufnahme (1. Januar) der Stipendiaten oder des Stipendiaten in die Begabtenförderung (längerfristige Maßnahme),
  • der Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt und
  • die Absicht der Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme wurde im Aufnahmeantrag genannt.
Die Kosten der Maßnahme sind anteilig ab der Aufnahme in die Begabtenförderung förderfähig.

Höhe der Förderung
Die Stipendiatin / der Stipendiat wird über maximal drei Jahre (Aufnahmejahr plus 2 Kalenderjahre, Förderende ist der 31. Dezember) mit bis zu € 2.900,- pro Jahr, insgesamt maximal € 8.700,- gefördert. Ein Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme ist von den Stipendiaten zu tragen.

Fristen
Da uns nur eine begrenzte Anzahl an Stipendienplätzen zur Verfügung steht, führen wir bei Bewerbungsüberhang ein internes Auswahlverfahren durch. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht. Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. November des Vorjahres.
Zur Abklärung Ihrer persönlichen Voraussetzungen für eine mögliche Förderung wenden Sie sich bitte an Lena Roth.