Besondere Hinweise zum Berufsschulbesuch im Hotel- und Gaststättengewerbe
Hinweise zur Berufsschule
Wir weisen darauf hin, dass alle Auszubildenden für den Besuch in der Berufsschule freizustellen sind. Diese Freistellungspflicht trifft nicht nur Auszubildende die noch berufsschulpflichtig sind, sondern auch Auszubildende, die die Berufsschule freiwillig besuchen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle 3 Ausbildungsjahre, also bereits ab dem ersten Ausbildungsjahr (sofern Schulpflicht besteht).
Wir bitten besonders zu beachten, dass der Ausbildungsbetrieb verpflichtet ist, die Auszubildenden unverzüglich vor Ausbildungsbeginn bei der örtlich zuständigen Berufsschule sowie gleichzeitig bei der Landesberufsschule Villingen anzumelden.
Im ersten Ausbildungsjahr müssen alle betroffenen Auszubildenden folgende Schulen besuchen:
aus dem Gebiet Emmendingen, Elztal, Freiburg, Markgräflerland:
Edith Stein Schule
Bissierstr. 17
79114 Freiburg
Telefon: 0761 201-7766
Fax: 0761 36925
Internet: www.hls.fr.bw.schule.de
Bissierstr. 17
79114 Freiburg
Telefon: 0761 201-7766
Fax: 0761 36925
Internet: www.hls.fr.bw.schule.de
aus dem Gebiet Hochschwarzwald:
Hauswirtschaftliche Schulen
Hans-Thoma-Str. 8
79822 Titisee-Neustadt
Telefon: 07651 909-0
Fax: 07651 909-64
Internet: www.hans-thoma-schule.de
Hans-Thoma-Str. 8
79822 Titisee-Neustadt
Telefon: 07651 909-0
Fax: 07651 909-64
Internet: www.hans-thoma-schule.de
aus dem Gebiet Ortenau:
Berufliche Schulen Kehl
Karlstr. 37
77694 Kehl
Tel: 07851 99169-0
Fax: 07851 99169-80
Internet: www.bs-kehl.de
Karlstr. 37
77694 Kehl
Tel: 07851 99169-0
Fax: 07851 99169-80
Internet: www.bs-kehl.de
Sollte die einfache Fahrtzeit zu diesen Schulen länger als 1 Stunde sein, so können die Auszubildenden auch im ersten Jahr die Landesberufsschufsschule in Villingen besuchen. Hierzu muss allerdings bei der örtlichen Schule ein Antrag gestellt werden. Nähere Auskünfte erteilen die Schulen bzw. das Oberschulamt Freiburg.
Die Fachkraft im Gastgewerbe wird während der gesamten Ausbildungszeit, alle anderen Auszubildenden im zweiten und dritten Ausbildungsjahr an der Landesberufsschule in Villingen beschult. Die Einberufung zu den Schulkursen erfolgt durch die Direktionen der jeweiligen Schulen.
Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Zähringerstr. 14
78050 Villingen-Schwenningen
Tel: 07721 88785-30
Fax: 07721 88785-55
Internet: www.hoga-vs.de
Zähringerstr. 14
78050 Villingen-Schwenningen
Tel: 07721 88785-30
Fax: 07721 88785-55
Internet: www.hoga-vs.de
Anmeldeformulare und Blockpläne finden Sie auf der Homepage der entsprechenden Schule.
Den Landesberufsschulen in Villingen und Kehl ist ein Internat angeschlossen. Wegen der Internatsgebühren verweisen wir auf die beigefügten "Besonderen Vereinbarungen über den Berufsschulbesuch", die Vertragsbestandteil sind und deshalb dem Vertrag dreifach beigefügt werden müssen.
Urlaub kann während der Schulzeit nicht gewährt werden.