Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen. Deshalb haben sie die Möglichkeit, bei der Zwischen- und Abschlussprüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können.
Unter "Downloads" stellen wir Ihnen zwei Merkblätter mit Informationen zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen zur Verfügung.