Standortpolitik

Landesentwicklungsprogramm 2025

Am 15. April 2014 hat die Landesregierung die "Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm" für verbindlich erklärt.

Landesentwicklungsprogramm 2014 – 2023

Nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freisttat Thüringen am 4. Juli 2014 trat sie nunmehr ab dem Folgetag in Kraft. Inhaltliche Schwerpunkte des neuen LEP sind die Bewältigung des demografischen Wandels, Fragen der Daseinsvorsorge, der Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen, der Auslastung und Funktionsfähigkeit sozialer und technischer Infrastruktursysteme sowie des Klimaschutzes.  
Als weitere zentrale Zukunftsaufgabe stellt sich für unseren Freistaat der verantwortungsvolle Umgang mit knappen natürlichen Ressourcen wie Energie, Wasser und Fläche sowie der damit verbundene Ausbau der erneuerbaren Energien.
Spätestens neun Monate nach Inkrafttreten des neuen LEP 2025 müssen die Regionalen Planungsgemeinschaften gemäß Thüringer Landesplanungsgesetz die Überarbeitung ihrer Regionalpläne einleiten, welche innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein muss. Dieser Prozess begann im Frühjahr 2015.

Das LEP 2025 finden Sie unter: http://www.lep2025.de.
  

Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm

Um den Herausforderungen im Bereich der Energieversorgung sowie der der Raumplanung gerecht zu werden, wurde im Jahr 2021 der Prozess der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm 2025 iniitiert. Die IHK Erfurt wird als Träger öffentlicher Belange in den Planungsprozess einbezogen. Unsere Stellungnahmen können SIe per Mail erfragen.