Standortpolitik

Gesetzliche Grundlagen

Das Raumordnungsgesetz, der Bundesrepublik Deutschland, enthält die allgemeinen Vorschriften über Aufgaben, Grundsätze und Begriffsbestimmungen der Raumordnung, der rechtlichen Bindungswirkung von raumordnungsrechtlichen Vorgaben, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern, die Verfahrensgrundsätze sowie die besonderen bundespolitischen Aufgaben. Da dem Bund für den Bereich der Raumordnung nur die Kompetenz zur Rahmengesetzgebung nach Art. 75 GG zusteht, obliegt die Durchführung der konkreten Raumplanung im Wesentlichen den Bundesländern.
 Im Freistaat Thüringen wurde 1991 erstmalig ein Thüringer Landesplanungsgesetz verabschiedet, womit Thüringen als erstes der neuen Bundesländer über eine gesetzliche Grundlage zur Landes- und Regionalplanung verfügte. Es enthält Aussagen zu Auftrag und Organisation der Landesplanung sowie zur Ausformung, Sicherung und Umsetzung der Raumordnungspläne.