Erster Schritt zur Stabilität – mit Unterstützung der IHK Erfurt

IHK-Zuschuss Konsolidierungsplan

Die IHK Erfurt unterstützt Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einem finanziellen Zuschuss zur Erstellung eines Konsolidierungsplans. Dieser Plan ist Voraussetzung, um ein Darlehen aus dem Thüringer Konsolidierungsfonds der Thüringer Aufbaubank zu beantragen. Ziel ist es, den Einstieg in eine geordnete Stabilisierung zu erleichtern.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen,
  • die Mitglied der IHK Erfurt sind und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Kammerbezirk haben,
  • die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne der Richtlinie zum Thüringer Konsolidierungsfonds befinden,
  • für die kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
Unternehmen, die nach der Richtlinie zum Thüringer Konsolidierungsfonds ausgeschlossen sind, können den Zuschuss nicht erhalten.


Was wird konkret gefördert?

Gefördert wird ausschließlich die Erstellung eines qualifizierten Konsolidierungsplans durch externe Fachleute, z. B.:
  • Beratungs- oder Gutachterunternehmen
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
Der Plan muss insbesondere die wirtschaftliche Lage darstellen, Konsolidierungsmaßnahmen beschreiben, die Wiederherstellung der Rentabilität aufzeigen und Grundlage für die Antragstellung im Konsolidierungsfonds sein. Weitere Beratungs-, Umsetzungs- oder Investitionskosten sind nicht Bestandteil der Förderung.


Wie hoch ist der Zuschuss?

Die IHK Erfurt übernimmt 50 % der Kosten für die Erstellung des Konsolidierungsplans:
  • maximal 7.500 Euro bei Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten oder Auszubildenden,
  • maximal 3.000 Euro bei Unternehmen ohne Beschäftigte.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Bewilligung sind insbesondere erforderlich:
  • ein Angebot des Beratungsunternehmens mit Kostenaufschlüsselung,
  • eine kurze Darstellung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
  • die Erklärung, dass keine Insolvenzreife besteht,
  • Angaben zu bereits beantragten oder erhaltenen öffentlichen Fördermitteln,
  • ein Konsolidierungsplan mit den Mindestinhalten der TAB-Richtlinie,
  • eine gesicherte Gesamtfinanzierung ohne Überfinanzierung.

Wie erfolgt der Ablauf von der Antragsstellung bis zur Auszahlung?

  • Antrag bei der IHK Erfurt: mit Angebot des Beratungsunternehmens, kurzer Darstellung der Lage und Erklärung zur Nicht-Insolvenzantragspflicht.
  • Prüfung und Bewilligung: Entscheidung durch die IHK Erfurt und ggf. Bewilligung mit einem Zuwendungsschreiben.
  • Erstellung des Konsolidierungsplans: durch qualifizierte externe Berater.
  • Auszahlung des Zuschusses: nach Vorlage des vollständigen Konsolidierungsplans nach TAB-Vorgaben, der Rechnung des Beratungsunternehmens und der Eingangsbestätigung des Förderantrags bei der Thüringer Aufbaubank.


Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage
  • des vollständigen Konsolidierungsplans nach TAB-Vorgaben,
  • der Rechnung des Beratungsunternehmens,
  • der Eingangsbestätigung des Förderantrags bei der Thüringer Aufbaubank.

Muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden?

Ja.
Die zweckentsprechende Verwendung ist durch einen Verwendungsnachweis spätestens drei Monate nach Auszahlung zu belegen. Dazu gehört insbesondere der Zahlungsnachweis.

Kann der Zuschuss zurückgefordert werden?

Eine Rückforderung ist möglich, wenn
  • die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden,
  • falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden,
  • Auflagen oder Bedingungen nicht eingehalten wurden.
Die Rückforderung richtet sich nach der Zuwendungssatzung der IHK Erfurt.

Wie lange läuft die Förderung?

Das Förderangebot gilt derzeit bis zum 30. Juni 2027 und orientiert sich an der Laufzeit des Thüringer Konsolidierungsfonds.