GRW-Förderung in Thüringen: Zugang erleichtert, Fördermöglichkeiten erweitert

Der Freistaat Thüringen hat die Bedingungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erneut verbessert. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. August 2026 und erleichtern Unternehmen den Zugang zu Investitionszuschüssen.

Erleichterter Förderzugang

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von deutlich niedrigeren Zugangshürden:
  • Das Arbeitsplatzkriterium wurde von 10 auf 5 Prozent Beschäftigungszuwachs abgesenkt.
  • Beim Abschreibungskriterium genügt nun eine Überschreitung der durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre um 25 statt bisher 50 Prozent.
  • Neu eingeführt wurde ein Produktivitätskriterium. Förderfähig sind künftig auch Investitionen, die bei gleichbleibender Beschäftigung oder Lohnsumme zu einer Steigerung der Arbeitsproduktivität um mindestens 10 Prozent führen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind insbesondere:
  • Investitionen in Gebäude, Maschinen, technische Anlagen und sonstige aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter,
  • Leasing- und Mietkaufobjekte unter bestimmten Voraussetzungen,
  • Patente, Betriebslizenzen und technisches Know-how bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Umweltschutz,
  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf.

Höhere Investitionsobergrenzen

Die förderfähigen Investitionskosten je Arbeitsplatz wurden angehoben:
  • bis zu 1 Mio. Euro je neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz,
  • bis zu 750.000 Euro je gesichertem Dauerarbeitsplatz.

Voraussetzungen

Eine Förderung setzt insbesondere voraus:
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens,
  • gesicherte Gesamtfinanzierung,
  • Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 Euro,
  • bei KMU in der Gründungsphase mindestens 50.000 Euro Investitionsvolumen.

Förderquoten in Thüringen

Region Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen
Altenburger Land, Greiz, Saalfeld-Rudolstadt, Suhl 40 % 30 % 20 %
Gotha, Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis, Gera, Kölleda 35 % 25 % 15 %
Eisenach 30 % 20 % 10 %
Erfurt, Jena, Weimar, Ilm-Kreis, Eichsfeld, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda (ohne Kölleda), Weimarer Land 20 % 10 % 10 %

Wer kann die Förderung nutzen?

Antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, produktionsnahe Dienstleister, Teile der Tourismuswirtschaft, Innovationscluster sowie ausgewählte wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Ausgeschlossen sind unter anderem große Teile des Handels, des Baugewerbes, des Finanz- und Versicherungswesens sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie bei der Thüringer Aufbaubank.