GRW-Richtlinie: Änderungen ab November 2025

Ab dem 1. November 2025 gilt die überarbeitete Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Ziel ist es, Investitionen in Thüringen einfacher und attraktiver zu gestalten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Wesentliche Neuerungen

  • Tarifbindungskürzung entfällt
    Die bisherige Kürzung des Zuschusses um 5 % für Unternehmen ohne Tarifbindung wird gestrichen.
  • Entfall des Ausschlusses der Förderung von Betriebsstätten mit mehr als 20 % Leiharbeitern
    Diese Regelung wird aufgehoben, da sie in der Praxis keine Wirkung gezeigt hat.
  • Erleichterungen für Gründer
    Das Mindestinvestitionsvolumen sinkt von 100.000 € auf 50.000 €.
    Zudem sind gebrauchte Wirtschaftsgüter wieder förderfähig.
  • Mehr Spielraum für Großunternehmen
    Neben Transformationsinvestitionen (Umweltschutz, Energieeffizienz) können künftig auch Erweiterungsinvestitionen gefördert werden – bis zur Obergrenze von 300.000 €.
  • Förderausschlüsse entfallen
    Die Herstellung von Kunststoff-Verpackungsfolien sowie touristische Beherbergungsbetriebe mit geringem Anteil barrierefreier Betten sind nicht mehr ausgeschlossen.

Förderquoten und Antragsberechtigung

Die Zuschüsse variieren je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße:
  • Altenburger Land, Greiz, Saalfeld-Rudolstadt und Suhl:
    kleine Unternehmen: 40 %, mittlere Unternehmen: 30 %, große Unternehmen: 20 %
  • Gotha, Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis, Gera und Stadt Kölleda:
    kleine Unternehmen: 35 %, mittlere Unternehmen: 25 %, große Unternehmen: 15 %
  • Eisenach:
    kleine Unternehmen:30 %, mittlere Unternehmen: 20 %, große Unternehmen: 10 %
  • Eichsfeld, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda (ohne Kölleda), Weimarer Land, Erfurt, Jena, Weimar:
    kleine Unternehmen:20 %, mittlere Unternehmen: 10 %, große Unternehmen: 10 %
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit der Positivliste (Anlage I) oder der bedingten Positivliste (Anlage II) entspricht. Investitionsvorhaben außerhalb dieser Listen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Alle Details zu den Fördergebieten, Positivlisten und Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der Thüringer Aufbaubank.