TA Luft: Bundeskabinett beschließt Änderungen

Das Bundeskabinett hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sowie zum Erlass von zehn „Besonderen Technischen Anleitungen zur Reinhaltung der Luft“ (BTA) für ebestimmte Anlagenarten beschlossen. Parallel wurden vier weitere Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen beschlossen.
Mit dem Kabinettsbeschluss wird die TA Luft als sogenannte Kapitellösung in verschiedene Verwaltungsvorschriften aufgeteilt. Die bisher in Kapitel 5.4 der TA Luft werden künftig in zehn „Besondere Technischen Anleitungen zur Reinhaltung der Luft“ aufgeteilt. Die allgemeingültigen Regelungen verbleiben in der TA Luft. Ziel ist die schnellere Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen.
Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich überwiegend um redaktionelle Anpassungen ohne zusätzlichen Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Verwaltung oder Bürger. Daneben enthält der Entwurf aber auch einzelne „fachliche Anpassungen“ darunter auch neue Emissionsgrenzwerte und Anforderungen an Messungen. Zudem sollen die bislang eigenständigen Verwaltungsvorschriften für organische Grundchemikalien, für Anlagen zur Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln und zur Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie integriert werden.
Parallel zum TA-Luft-Paket hat das Bundeskabinett weitere Verwaltungsvorschriften beschlossen, mit denen BVT-Schlussfolgerungen in nationales Immissionsschutzrecht überführt werden sollen. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche (EU 2022/2427), für die Textilindustrie (EU 2022/2508), für die Eisenmetallverarbeitung (EU 2022/2110) sowie für Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und essbarer Schlachtnebenprodukte (EU 2023/2749). Diese Vorhaben sollen die branchenspezifischen Anforderungen an den Stand der Technik aktualisieren und an die europäischen Vorgaben anpassen.
Die weitere Beratung erfolgt nun im Bundesrat. Die Drucksachen werden in Kürze hier veröffentlicht:
Hinweis:
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