Kreislaufwirtschaft
Neue Abfallschlüssel für batteriebezogene Abfälle
Für batteriebezogene Abfälle gibt es Änderungen bei der Einstufung und Zuordnung im Abfallverzeichnis. Unternehmen, die Batterien oder batteriehaltige Abfälle erzeugen, sammeln, befördern oder entsorgen, sollten prüfen, ob ihre bisherigen Abfallschlüssel weiterhin zutreffen.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) informiert auf einer eigenen Themenseite über die aktuellen Änderungen der Abfallverzeichnis-Verordnung und deren Bedeutung für batteriebezogene Abfälle.
Für Unternehmen empfiehlt sich insbesondere:
- die bisher verwendeten Abfallschlüssel für batteriebezogene Abfälle zu überprüfen,
- betriebliche Dokumentationen und Entsorgungswege auf notwendigen Anpassungsbedarf zu prüfen,
- bei Fragen zur konkreten Einstufung frühzeitig den Entsorgungspartner beziehungsweise die zuständige Behörde einzubeziehen.
Gerade angesichts der zunehmenden Bedeutung von Batterien in Produkten, Fahrzeugen und Energiespeichern sollten Unternehmen die abfallrechtlichen Anforderungen im Blick behalten.
Weitere Informationen
Das TLUBN hat die aktuellen Änderungen speziell für Thüringen zusammengestellt: