Chemikalien

REACH: Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)

Juni 2023. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die EU-Kommission haben die Erweiterung der Kandidatenliste nach REACH um zwei Stoffe als SVHC (“substance of very high concern“) bekanntgegeben. Damit umfasst die Kandidatenliste nun 235 Stoffe Recherche in der Kandidatenliste des helpdesk.
Die neu als besonders besorgniserregend definierten Stoffe kommen z. B. in Textilien, Tonern, Farben und als flammhemmende Substanzen zum Einsatz.
Für Erzeugnisse, die diese Stoffe enthalten, entstehen damit umfangreiche Informations- und Notifizierungspflichten, sowie Meldepflichten in der europäischen SCIP-Datenbank. Betroffen sind hierbei alle Akteure innerhalb der Lieferkette.

Kandidatenliste auf 235 Stoffe angewachsen

Diese aktuell 235 Stoffe und Stoffgruppen weisen bestimmte gesundheits- und umweltgefährdende Eigenschaften auf. Sie werden deshalb auch als Substances of Very High Concern – besonders besorgniserregende Stoffe bezeichnet. Zu diesen Stoffen bestehen umfangreiche Informationspflichten innerhalb der Lieferkette. Die aktuelle Liste ist bei der ECHA veröffentlicht und wird in der Regel zum Januar und Juni des jeweiligen Jahres fortgeschrieben.

Zahlreiche Stoffe schon auf der Zulassungsliste

Die SVHC-Stoffe sind potentielle Kandidaten für den nächsten Schritt der Substitution, nämlich einen Eintrag in den Anhang XIV der REACH-Verordnung über zulassungspflichtige Stoffe. Für die Verwendung dieser Substanzen ist dann ein s. g. Sunset-Date festgesetzt, ab dem die Stoffe nur noch mit entsprechender Zulassung verwendet werden dürfen.
 Quelle: DIHK

Hintergrund
Die Liste dient dazu, die Öffentlichkeit und die Industrie zu informieren, dass diese Stoffe Kandidaten für eine mögliche Aufnahme auf die Liste zulassungspflichtiger Stoffe sind. Mit der Aufnahme von Stoffen auf die Kandidatenlisten gehen für Unternehmen, die diese Stoffe einsetzen oder vertreiben, verschiedene rechtliche Verpflichtungen einher.  Insbesondere hat jeder Lieferant, dessen Erzeugnisse oder Gemische Kandidatenlistenstoffe mit einer Konzentration von über 0,1% (Gewichtsteil) enthalten, eine Kommunikationsverpflichtung gegenüber seinen Kunden in der Lieferkette und Verbrauchern. Außerdem müssen Importeure und Hersteller, die einen Kandidatenstoff in ihrer Produktion verwenden, innerhalb von sechs Monaten nach der Aufnahme auf die Kandidatenliste die ECHA darüber informieren.

Die Aufnahme neuer SVHC in die Kandidatenliste erfolgt in der Regel zweimal im Jahr, meist im Juni und im Dezember.