Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen (NAT)
Das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen (NAT) wird für die Laufzeit 2026 bis 2030 in seiner siebten Phase fortgeführt. Es ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und der Thüringer Wirtschaft (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer Erfurt, Verband der Wirtschaft Thüringens e. V.). Ziel ist die Förderung nachhaltigen Wirtschaftens durch Dialog, Vernetzung und praxisnahe Unterstützung.
Kernpunkte:
- Präambel: Seit 2004 besteht das NAT als Plattform für über 750 Unternehmen (Stand Ende 2025). Es verbindet ökonomischen Erfolg mit ökologischer und sozialer Verantwortung.
- Ziele: Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz, regionalen Wirtschaftskreisläufen und nachhaltiger Unternehmensentwicklung.
- Leistungen der Landesregierung: Finanzielle Unterstützung der Geschäftsstelle, Förderung von Austauschformaten.
- Leistungen der Wirtschaft: Organisation von Veranstaltungen, Fachberatung durch Kammern, freiwilliger Nachhaltigkeitscheck, Unterhaltung der Geschäftsstelle.
- Neue Veranstaltungsformate:
- NachhaltigkeitsDIALOG (Austausch mit Politik)
- ErfahrungsAUSTAUSCH (Best Practices unter Unternehmen)
- StatusUPDATE (Jahresveranstaltung, Auszeichnung GOLD-Status)
- AktionsTREFFEN („NAT in Aktion“)
- FachGESPRÄCH (Integration bestehender Formate)
- Teilnahme: Für Unternehmen und Organisationen mit Standort in Thüringen, kostenfrei, für 48 Monate. Nach dreimaliger Teilnahme: GOLD-Status.
- Inkrafttreten: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030.
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