Förderprogramme Energieeffizienz

Green Invest - Förderprogramm für Unternehmen

Das Förderprogramm Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen hat das Ziel, Unternehmen zu ermöglichen, Potenziale für Energieeinsparungen zu erkennen und zu nutzen sowie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit im betrieblichen Handeln zu forcieren.

Ziel und Gegenstand

 Der Freistaat Thüringen fördert mit diesem Programm Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich der Prozesstechnik und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen.
Mitfinanziert werden:
  • messtechnisch gestützte, qualifizierte, unabhängige, betriebsstättenbezogene Beratungen zur Energieeffizienz,
  • Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen auf Grundlage der erfolgten Beratung,
  • die unabhängige technische Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Energieeinspar-Contractingverträgen,
  • Demonstrationsvorhaben in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz sowie Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien in Anlagen und Systemen,
  • Studien, soweit sie Voraussetzung für die Durchführung bzw. den Nachweis des Erfolges des Demonstrationsvorhabens sind.

Antragsberechtigte

  • Zuwendungsberechtigt für die Energieeffizienzberatung (nach Ziffer 2.1 der Richtlinie) sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Zuwendungsberechtigt für investive Vorhaben (nach Ziffer 2.2 der Richtlinie) sind alle  Unternehmen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, landwirtschaftliche Betriebe sowie Angehörige der Freien Berufe.

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein und der Antragsteller die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung bieten.
  • Zugelassen sind ausschließlich unabhängige Berater mit technischem bzw. naturwissenschaftlichem Hochschulabschluss und geeignetem Sachkundenachweis.
  • Investitionen werden nur nach zielgerichteter, messtechnisch gestützter Beratung und schriftlich begründeter Empfehlung der einzelnen Maßnahmen gefördert.
  • Demonstrationsvorhaben setzen die Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsprognose und eine Erläuterung des Demonstrationscharakters und der Umweltschutzwirkungen voraus.

Art und Höhe der Förderung

  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Für Beratungsleistungen ist ein Honorar bis zu einer Höhe von maximal 640 EUR pro Tag förderfähig.
  • Die Förderung der Energieberatung ist begrenzt auf maximal 7.500 EUR für die Situationsanalyse, 2.500 EUR für die Projektbegleitung, 5.000 EUR für die Erfolgskontrolle und 2.500 EUR für den erforderlichen Einsatz von Messtechnik.
  • Die Förderung der Contracting-Beratung ist begrenzt auf maximal 1.920 EUR.
  • Bei Demonstrationsvorhaben und Studien richtet sich die Förderhöhe zusätzlich nach den gemäß Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zulässigen Höchstwerten für Umweltschutzbeihilfen für Unternehmen.
  • Die Bagatellgrenze liegt für Beratungen bei 1.000 EUR, für Investitionen und Studien bei 5.000 EUR und für Demonstrationsvorhaben bei 20.000 EUR.
  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare einzureichen. Bei Demonstrationsvorhaben und Studien kann ein ausnahmsweiser vorzeitiger Beginn auf schriftlichen Antrag hin genehmigt werden.
Antragstelle ist die
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Tel. (03 61) 74 47-4 45
Fax (03 61) 74 47-2 71
E-Mail: info@aufbaubank.de
Internet: http://www.aufbaubank.de

Quelle: Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 1. August 2015