Zusammenarbeit stärken

EU-Schweiz-Abkommenspaket unterschrieben

Am 2. März 2026 unterzeichneten Ursula von der Leyen und Guy Parmelin ein umfassendes Abkommenspaket zur Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäische Union und der Schweiz. Ziel ist es, bestehende Abkommen zu modernisieren, neue Kooperationsbereiche zu schaffen und durch die dynamische Angleichung von EU-Recht Rechtssicherheit sowie stabile Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Personenfreizügigkeit

Die Schweiz übernimmt das geltende und künftige EU-Recht zur Personenfreizügigkeit und kann keine Kontingente einführen. Eine konkretisierte Schutzklausel ermöglicht Maßnahmen bei schwerwiegenden wirtschaftlichen Problemen – zunächst über den Gemeinsamen Ausschuss, gegebenenfalls mit Entscheidung eines Schiedsgerichts. Der Europäischer Gerichtshof ist einzubeziehen, wenn Fragen des EU-Rechts zu klären sind; seine Auslegung ist verbindlich.
Besondere Ausnahmen betreffen u. a. das Daueraufenthaltsrecht (nach fünf Jahren, beschränkt auf Erwerbstätige und ihre Familien) sowie bestehende Regeln zu Ausweisungen. EU- und Schweizer Studierende werden bei Studiengebühren und Unterstützungsleistungen an überwiegend öffentlich finanzierten Universitäten gleichbehandelt.

Teilnahme an EU-Programmen

Die vorläufige Anwendung des Abkommens über die Beteiligung an EU-Programmen ermöglicht der Schweiz bereits die Assoziierung an Programme wie Horizont Europa, Digitales Europa, Euratom sowie perspektivisch Erasmus+. Wird das Gesamtpaket bis Ende 2028 nicht ratifiziert, endet diese Assoziierung.

Finanzbeitrag der Schweiz

Es wird ein dauerhafter Mechanismus für einen regelmäßigen und fairen Schweizer Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU eingeführt. Vorgesehen sind jährlich 375 Mio. Euro ab Inkrafttreten bis 2036 sowie zusätzliche Zahlungen für den Zeitraum ab Ende 2024. Die Mittel dienen insbesondere der Förderung von Berufsbildung, grüner Transformation, Forschung, Innovation, Gesundheitswesen und KMU-Finanzierung sowie teilweise migrationsbezogenen Maßnahmen.

Binnenmarkt, Wettbewerb und Streitbeilegung

In allen Binnenmarktabkommen gilt ein einheitlicher institutioneller Rahmen mit Schiedsgerichtssystem. Bei Binnenmarktzugang (z. B. Luft-, Landverkehr, Strom) gelten gleichwertige Beihilferegeln; die Schweiz richtet ein unabhängiges Kontrollsystem ein.

Verkehr

Im Landverkehr dürfen EU-Bahnunternehmen internationale Verbindungen in der Schweiz betreiben und auf bestimmten Strecken auch Fahrgäste innerhalb der Schweiz befördern. Im Luftverkehr erhalten Schweizer Airlines das Recht zu Inlandsflügen innerhalb eines EU-Mitgliedstaats und umgekehrt.

Stromabkommen

Die Schweiz integriert EU-Recht zum Elektrizitätsbinnenmarkt und erhält Marktzugang. Das stärkt Versorgungssicherheit, Netzstabilität und Handelsbedingungen und unterstützt die Dekarbonisierung.

Gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum

Ein einheitliches Regelwerk entlang der gesamten Lebensmittelkette ersetzt bisherige Einzelregelungen. Tiere, Pflanzen, Lebens- und Futtermittel zirkulieren nach denselben Standards wie innerhalb der EU. In sensiblen Bereichen wie Gentechnik oder Tierwohl kann die Schweiz abweichende Standards beibehalten.

Weitere Elemente

Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) wird aktualisiert, einschließlich sektorspezifischer Vorschriften für 20 Produktbereiche. Zoll- und Kontingentregelungen im Agrarbereich bleiben unverändert.

Ratifizierung

In der EU ersucht der Rat das Europäisches Parlament um Zustimmung; anschließend entscheidet der Rat über den Abschluss. In der Schweiz folgen parlamentarische Ratifizierung und Volksabstimmung.
Eine Ablehnung würde die Beziehungen erheblich schwächen, die Teilnahme an EU-Programmen beenden und die Vorteile der neuen Abkommen zunichtemachen.