Freihandelsabkommen

Europaparlament stimmt EU-Mexiko-Abkommen zu

Das Europaparlament hat am 8. Juli 2026 einen wichtigen Meilenstein für den internationalen Handel gesetzt und dem modernisierten Globalabkommen (MGA) mit Mexiko zugestimmt. Diese neue Vereinbarung wird das seit dem Jahr 2000 geltende und in die Jahre gekommene Regelwerk ersetzen.

Das Interimsabkommen (iTA) als Beschleuniger

Um langwierige Ratifizierungsprozesse zu überbrücken, hat das Parlament zeitgleich einem Interims-Handelsabkommen (iTA) zugestimmt. Dieses umfasst alle Handelsaspekte, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen. Dazu gehören unter anderem:
  • Zölle: Abbau von Handelsbarrieren und Erleichterung des Warenverkehrs.
  • Geistiges Eigentum: Besserer Schutz von Innovationen und Marken.
  • Öffentliche Ausschreibungen: Erleichterter Zugang für EU-Unternehmen zu staatlichen Aufträgen in Mexiko.
Der Vorteil: Die aktualisierten Handelsregelungen können dadurch deutlich früher in Kraft treten, ohne dass die langwierige Ratifizierung in den einzelnen Nationalparlamenten aller EU-Mitgliedstaaten abgewartet werden muss. Sobald das umfassende Globalabkommen (MGA) vollständig ratifiziert ist, läuft das Interimsabkommen automatisch aus und wird durch dieses ersetzt.

Nächste Schritte bis zum Inkrafttreten

Damit die Verträge wirksam werden, stehen nun folgende Schritte an:
  1. Zustimmung des Rates: Der Rat der Europäischen Union wird in Kürze über das Interimsabkommen (iTA) abstimmen.
  2. Inkrafttreten des iTA: Das Interimsabkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die EU und Mexiko den Abschluss ihrer internen Verfahren offiziell notifiziert haben.
  3. Vollständige Ratifizierung: Für das finale Inkrafttreten des gesamten Globalabkommens (MGA) ist im Anschluss die Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten in deren Nationalparlamenten sowie durch Mexiko erforderlich.