Freihandelsabkommen

Verhandlungsdurchbruch beim EU-Indien Freihandelsabkommen

Am 27. Januar 2026 haben die Europäische Union und Indien einen entscheidenden Verhandlungsdurchbruch für ein bilaterales Handelsabkommen erzielt. Die Gespräche hatten bereits 2007 begonnen und waren über Jahre hinweg mehrfach unterbrochen worden. Mit dem nun erzielten Ergebnis wird ein zentraler Schritt zur Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Partnern erreicht. Verhandlungen über ein separates Investitionsabkommen sowie über ein Abkommen zu geografischen Schutzangaben dauern weiterhin an.
Bereits im Februar 2026 hat die EU-Kommission den Text des EU-Indien Abkommens samt Anhängen veröffentlicht. Damals haben allerdings unter anderem die präferenziellen Ursprungsregeln gefehlt.
Am 11. September 2026 hat die Kommission nun die bereinigte und vollständige Fassung des Abkommens dem Rat zur Genehmigung vorgelegt. Die Dokumente umfassen die Zollabbaustufen (Anhang 2) und die präferenziellen Ursprungsregeln (Anhang 3). Die vorläufige Anwendbarkeit des Handelsteils ist in den ersten Monaten 2027 möglich.

Umfangreiche Zollsenkungen und wirtschaftliche Effekte

Ziel des Handelsabkommens ist es nach Angaben der EU-Kommission, die Warenexporte der EU nach Indien bis 2032 zu verdoppeln. Dies soll insbesondere durch den Abbau von Handelshemmnissen erreicht werden:
Indien wird Zölle auf 96,6 % der Warenexporte der EU entweder vollständig abschaffen oder deutlich senken. Dadurch werden jährlich rund 4 Milliarden Euro an Zöllen auf europäische Produkte eingespart.
Bemerkenswert ist, dass Indien der EU Zollvergünstigungen gewährt, die kein anderer Handelspartner Indiens erhält.

Vorteile für Industrie und Schlüsselbranchen

Das Abkommen sieht erhebliche Erleichterungen für zentrale Industriezweige vor:
  • Automobilsektor: Zölle auf Autos werden schrittweise von derzeit 110 % auf bis zu 10 % gesenkt; Zölle auf Autoteile werden nach fünf bis zehn Jahren vollständig abgeschafft.
  • Maschinenbau: Abbau von Zöllen von bis zu 44 %.
  • Chemische Erzeugnisse: Reduktion von Zöllen von bis zu 22 %.
  • Arzneimittel: Wegfall von Zöllen von bis zu 11 %.

Agrarhandel: Marktöffnung bei gleichzeitiger Schutzklausel

Auch im Agrarbereich bringt das Abkommen deutliche Erleichterungen:
  • Weine: Senkung der indischen Zölle von 150 % bei Inkrafttreten auf 75 %, langfristig auf 20 %.
  • Olivenöl: Absenkung der Zölle von 45 % auf 0 % innerhalb von fünf Jahren.
  • Verarbeitete Agrarerzeugnisse wie Brot und Süßwaren: Abschaffung von Zöllen von bis zu 50 %.
Gleichzeitig bleiben sensible europäische Agrarsektoren vollständig geschützt. Produkte wie Rindfleisch, Hühnerfleisch, Reis und Zucker sind ausdrücklich von der Liberalisierung ausgenommen.

Marktzugang für Dienstleistungen

EU-Unternehmen erhalten durch das Abkommen einen privilegierten Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt. Dies betrifft unter anderem wichtige Bereiche wie:
  • Finanzdienstleistungen
  • Seeverkehr und maritime Dienstleistungen

Schutz des geistigen Eigentums

Ein zentrales Element des Abkommens ist der hohe Schutz und die effektive Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Erfasst sind unter anderem:
  • Urheberrechte
  • Marken
  • Geschmacksmuster
  • Geschäftsgeheimnisse
  • Sortenschutzrechte
Das Abkommen baut auf bestehenden internationalen Übereinkommen auf und führt zu einer Annäherung der Rechtsvorschriften der EU und Indiens in diesem Bereich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EU Kommission.