Freihandelsabkommen
Verhandlungsdurchbruch EU-Australien Handelsabkommen
Am 24. März 2026 haben die Europäische Union und Australien die Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen erfolgreich abgeschlossen. Das Abkommen sieht vor, über 99 % der Zölle auf EU-Exporte nach Australien abzuschaffen und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auf dem australischen Markt.
Wirtschaftliche Vorteile für die EU
Die EU-Kommission geht von bis zu einer Milliarde Euro jährlicher Zollersparnisse für EU-Exporteure aus. Gleichzeitig wird ein Anstieg der EU-Exporte nach Australien um bis zu 33 % innerhalb des nächsten Jahrzehnts erwartet. Besonders profitieren werden Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau, Kraftfahrzeuge und Chemikalien, da Zölle auf diese Produkte ab dem ersten Tag des Abkommens entfallen.
Bessere Marktchancen im Dienstleistungssektor
EU-Unternehmen erhalten künftig erweiterten Zugang zu freiberuflichen und unternehmensbezogenen Dienstleistungen, zum Seeverkehr sowie zu Finanzdienstleistungen.
Neue Chancen für Landwirte
Australische Zölle auf wichtige europäische Produkte wie Käse, Wein, Schokolade, Kekse und Brot werden abgeschafft, wodurch EU-Landwirte neue Exportmöglichkeiten erhalten. Sensible Agrarsektoren wie Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch, Zucker, Reis und bestimmte Milchprodukte werden durch mengen- und bedingungsbegrenzte Einfuhren sowie einen Schutzmechanismus abgesichert, der rasches Handeln bei Importanstiegen ermöglicht.
Schutz europäischer Spezialitäten
Das Abkommen schützt geografische Angaben der EU – z. B. „Nürnberger Bratwürste“ oder „Schwarzwälder Schinken“. Insgesamt umfasst dies 165 Agrar- und Lebensmittelprodukte sowie 231 Spirituosen. Ein modernisiertes Weinabkommen schützt zudem über 1.600 geografische Wein-Angaben der EU.
Rohstoffe und strategische Güter
Australien ist ein wichtiger Produzent von Aluminium, Lithium und Mangan. Das Abkommen senkt oder hebt die Zölle auf diese Rohstoffe auf, was europäische Industrien stärkt.
Zeitplan
Die Verhandlungen begannen im Juli 2018. Nach der Ratifizierung durch beide Seiten wird das Abkommen voraussichtlich 2027 in Kraft treten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.