NACHWEIS UNIONSCHARAKTER

Nachweis für Unionswaren: Die T2L wird digital

Wozu dient der Statusnachweis T2L oder T2LF?

Mit der Vorlage wird der Unionscharakter der Waren bestätigt, damit fällt kein Zoll an.

Wann wird Statusnachweis T2L oder T2LF benötigt?

  • Bei Lieferungen innerhalb des Zollgebiets aber außerhalb des Steuergebiets der EU: Kanarische Inseln, Alandinseln, Berg Athos, Französisch Guyana, Martinique, Gouadeloupe, La Réunion, Saint Martin
  • Auf Nachfrage bei Lieferungen nach San Marino, Andorra

Wie erfolgt der Nachweis?

Der Nachweis kann entweder auf einem Handelsdokument erfolgen (Vermerk T2L beispielsweise auf der Rechnung) oder auf einem Formular. Unternehmen, die diese Nachweise häufig benötigen, können eine Bewilligung als “zugelassener Aussteller” (ACP) erhalten und die Dokumente ohne Mitwirkung des Zolls erstellen.Einzelheiten hat der Zoll veröffentlicht.

Was hat sich zum 1. März 2024 geändert?

Das Formular ist entfallen, der Statusnachweis soll nur noch elektronisch im System PoUS (Proof of Union Status) erstellt werden. Leider gab es vorher keine ausreichenden Informationen zu dieser Umstellung. Das System wurde ohne Datenschnittstelle programmiert und weist außerdem aktuell noch massive Fehler und Funktionsprobleme auf.

Für den Zugriff auf die Anwendung PoUS-STP ist eine Registrierung im „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“ notwendig.

Wie ist die weitere Vorgehensweise?

Die deutsche Generalzolldirektion lässt bei Bedarf  bis zur Lösung der technischen Probleme bzw. bis eine Schnittstelle bereitsteht, die Erstellung auf Formular weiterhin zu. Wenden Sie sich an Ihr Hauptzollamt. Alternativ können Handelsdokumente verwendet werden. Für Sendungen bis 15.000 Euro Warenwert kann dies auch über den 15. August 2025 hinaus genutzt werden. Zu diesem Datum soll der zweite Schritt des PoUS starten, dann sollen Warenmanifeste ersetzt werden.