Importbestimmungen

Kenia verlangt Voranmeldung für Containerfracht

Die Steuerbehörde Kenias (Kenya Revenue Authority, KRA) hat eine neue Regelung für den Import von Gütern erlassen. Seit dem 3. August 2026 ist die elektronische Voranmeldung von Fracht (Advance Cargo Declaration – ACD) für alle containerisierten Seefrachtsendungen mit Ziel Kenia verpflichtend.
Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit der Lieferketten zu erhöhen und Zollprozesse bereits vor Ankunft der Ware am Zielhafen effizienter abzuwickeln.

Was müssen Exporteure und Spediteure beachten?

Exporteure, Versender sowie Logistikdienstleister sind verpflichtet, die ACD-Referenznummer vor der Verladung der Fracht auf dem Schiff zu beantragen. Ohne eine gültige Registrierung im System ist eine ordnungsgemäße Abwicklung nicht möglich.
Die Beantragung erfolgt digital über das Online-Portal der KRA. Folgende Dokumente müssen hierfür im ACD-Portal hochgeladen werden:
  • Entwurf des Frachtbriefs (Draft Bill of Lading)
  • Handelsrechnung (Commercial Invoice)
  • Frachtrechnung (Freight Invoice)
  • Ausfuhranmeldung (Export Declaration)

Ablauf und Erhalt der Referenznummer

  1. Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen prüft die keniaansche Steuerbehörde die Daten.
  2. Nach erfolgreicher Freigabe wird eine 15-stellige ACD-Referenznummer ausgestellt.
  3. Diese Nummer muss zwingend im endgültigen Frachtbrief (Bill of Lading) eingetragen werden.

Ausnahmeregelung für Transitgüter

Güter, die nicht für den kenianischen Markt bestimmt sind, sondern Kenia lediglich als Transitland auf dem Weg in andere Zielstaaten durchqueren, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Details und der Zugang zum Portal sind direkt über die Plattform der Kenya Revenue Authority abrufbar.