Verfahrensvereinfachungen
Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen aktualisiert
Der Zoll hat am 20.05.2026 seinen Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen umfassend überarbeitet und aktualisiert.
Die überarbeitete Fassung gliedert sich nun wie folgt:
- Teil I - Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens
- Teil II - Informationen über das Unternehmen und Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
- Teil III - Buchführungs- und Logistiksystem
- Teil IV - Zahlungsfähigkeit
- Teil V - Praktische oder berufliche Befähigungen
- Teil VI - Sicherheitsanforderungen
Der Fragebogen ist ab dem 1. Juni 2026 für sämtliche zollrechtliche Bewilligungen, die im Teil I - Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens - genannt sind, im Rahmen des Antrags- und Überwachungsverfahrens (Monitoring) zu verwenden. Laufende Antragsverfahren bleiben von der Umstellung unberührt.
In der neuen Fassung des Fragebogens ist unter anderem bei der überwiegenden Anzahl der in Teil I aufgeführten Bewilligungen die Angabe der Steuer-ID des relevanten Personenkreises und die Angabe des zuständigen Finanzamts notwendig.
Die Angabe der Steuer-ID nebst Finanzamt ist bei der Einreichung des neuen Fragebogens im Rahmen der Überwachung (Monitoring) derzeit noch nicht erforderlich.