Ägypten: Ende der Akkreditivpflicht zum 01.01.2023 bestätigt – Cash-against Documents wieder möglich

Die ägyptische Zentralbank hat die Pflicht zur Verwendung eines Akkreditivs (Letter of Credit, LC) zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten zum 1.1.2023 vollständig aufgehoben. Dies bestätigten nun die AHK Ägypten  und der ägyptische Premierminister (arabisch). Damit wird der Zahlungsverkehr für Einfuhren nach Ägypten erheblich erleichtert. So ist dann z. B. die Zahlungsbedingung „Cash-against-Documents“ (Vorkasse) wieder möglich.
Die Akkreditivpflicht wurde am 23. Februar eingeführt (siehe unten). Ausgenommen waren bisher Sendungen bis zu einem Wert von 5.000 US-Dollar. In einem ersten Schritt hob die Zentralbank diesen Wert nun auf 500.000 US-Dollar an. Für Exporte mit einem Wert von bis zu 500.000 US-Dollar beziehungsweise dem Gegenwert in einer anderen Währung ist demzufolge kein Akkreditiv mehr notwendig. 

Bisher galten die folgenden Regelungen:

Die ägyptische Zentralbank hat am 12. Februar 2022 per Erlass festgelegt, dass  die Zahlungsbedingung Dokumenteninkasso („Cash against Documents“ (CAD)) für Importe mit Wirkung zum 22. Februar 2022 nicht mehr möglich ist. Stattdessen sind diese über ein Akkreditiv zu bezahlen.
Es bestehen einige Ausnahmen, die von der Anwendung dieser Entscheidung ausgenommen sind, sodass in diesen Fällen „Cash-against-Documents“-Zahlungsbedingungen weiter möglich bleiben:
  • Alle Kuriersendungen / Expresspostsendungen
  • Sendungen bis zu einem Wert von 5.000 USD oder dem Gegenwert in anderen Währungen
  • Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen im Rahmen von Importgeschäften, die nur zwischen der Muttergesellschaft und ihren Niederlassungen stattfinden
  • Arzneimittel, Seren und Chemikalien
  • Bestimmte Lebensmittelprodukte: Tee, Fleisch, Geflügel, Fisch, Weizen, Öl, Milchpulver, Babymilch, Bohnen, Linsen, Butter, Mais
Um die Einführung der neuen Maßnahmen verträglicher zu gestalten, wurden folgende Regelungen von der CBE vorgesehen:
  • Die ägyptischen Geschäftsbanken mögen eine Reduktion der Akkreditivprovisionen auf die Inkassoprovisionen vornehmen
  • Erhöhung der bestehenden Kreditlimits für Kunden und Eröffnung neuer Limits für Neukunden im Verhältnis zum Importvolumen jedes Kunden.
  • Eröffnung aller erforderlichen Dokumentenakkreditive von allen Kunden auf deren Anfrage
Waren, die vor der Veröffentlichung dieser Entscheidung versandt wurden, dürfen auf Kundenwunsch durch Inkassodokumente / mittels CAD abgewickelt werden.
Es gibt noch keine klare Auskunft, wie es mit anderen Zahlungsbedingungen aussieht, z.B. Inkassozahlungen mit Laufzeiten.
Die AHK in Kairo in diesem Zusammenhang eine FAQ-Liste zu den häufigsten Fragen erstellt.