03.01.2024

Was ändert sich im Jahr 2024 für Unternehmer?

Für Unternehmer bringt der Jahreswechsel unter anderem Änderungen im Energieeffizienzgesetz, im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht und beim Umsatzsteuersatz in der Gastronomie und bei der Gasversorgung. Die IHK Erfurt gibt einen Überblick über die Neuerungen für einen guten Start ins Geschäftsjahr.
Die mit dem Jahreswechsel einhergehenden Änderungen und Neuerungen für Unternehmer betreffen allgemeine Arbeitsthemen, das Steuer- und Vergaberecht, aber auch die Aus- und Weiterbildung, den Energie- und Umweltbereich und das Außenhandelsgeschäft. Herausforderungen für zahlreiche Unternehmen bringt die Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Ausnahme von Handwerkerfahrzeugen sowie das Auslaufen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie und in der Gasversorgung mit sich.
Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes gehen Berichts- und Managementpflichten für Unternehmen einher. Mit Blick auf internationale Geschäfte ändern sich Zoll- und Außenwirtschaftsrecht; Ausfuhrgenehmigungen werden kostenpflichtig. Zudem gelten ab Januar das EU-Lieferkettengesetz sowie neue EU-Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren. Auch das Thüringer Vergabegesetz hält Neuerungen vor. Daneben gelten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung und die Mindestausbildungsvergütung steigt erneut an. Zeugnisse und Leistungsnachweise im Bereich der Aus- und Weiterbildung können ab sofort zusätzlich in digitaler Form bereitgestellt werden. Schließlich soll das Wachstumschancengesetz zur Stärkung von Wachstum und Innovationen durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen dienen.
Energieeffizienzgesetz mit neuen Nachweispflichten
Um die nationalen Reduktionsziele des Primär- und Endenergieverbrauches zu erreichen, gelten für Unternehmen neue Berichts- und Offenlegungspflichten: Alle vier Jahre sind Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch ab 2,5 GWh pro Jahr zu einem Energieaudit verpflichtet. Daraus hervor gehende Umsetzungspläne für wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen müssen durch Gutachter bestätigt werden. Auch eine Reduktion der Abwärme sowie die Weiterverwendung durch eine umfassende Abwärmenutzung ist vorgegeben. Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch ab 7,5 GWh pro Jahr müssen darüber hinaus Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen, um den Verbrauch zu erfassen, zu analysieren und Möglichkeiten zur Optimierung zu identifizieren.
Wachstumschancengesetz für Steuerentlastung
Sobald das Wachstumschancengesetz beschlossen ist, treten Änderungen zur Steuervereinfachung und Maßnahmen zur Bürokratieentlastung für Unternehmen ein. Ein Votum des Bundesrates steht noch aus. Als steuerliche Maßnahme ist unter anderem die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie vorgesehen. Dabei sind Anschaffungs- und Herstellungskosten von Investitionen förderfähig, die zu einer höheren Energieeffizienz beitragen. Zudem sind Änderungen in den steuerlichen Abschreibungsgrenzen, Zulagen und Freibeträgen vorgesehen. Kleinunternehmen profitieren besonders, da sie von der Verpflichtung zur Umsatzsteuererklärung befreit werden.
Thüringer Vergabegesetz mit neuen Wertgrenzen
Mit der Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes gelten seit dem 01.01.2024 – je nach Branche – höhere Wertgrenzen zur Beteiligung an beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben in Thüringen. Daneben tragen die Reduzierung auf Eigenauskünfte und die Möglichkeit der digitalen Angebotseinreichung zur Entbürokratisierung bei. Die Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) hatten sich im letzten Jahr für eine Verschlankung der gesetzlichen Vorgaben stark gemacht. Neben den Verbesserungen im Zuge der Novellierung bleibt jedoch der vergabespezifische Mindestlohn bestehen, der über dem aktuell geltenden Mindestlohn angesetzt ist.
Zu einer detaillierten Auflistung der aktuell bekannten Neuerungen im Jahr 2024 gelangen Sie hier: Was sich 2024 ändert